Die Privatinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren speziell für natürliche Personen, sprich, für Privatpersonen. Mit diesem Verfahren soll es Nichtunternehmern ermöglicht werden, nach Ablauf von sechs Jahren wieder handlungsfähig zu sein und ein Leben ohne Schulden leben zu können. Gleichzeitig sollen jedoch stets auch die Gläubiger die Option erhalten, zumindest einen Teil der Forderungen einbringen zu können.
In Deutschland wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren in der heutigen Form im Jahr 1999 entwickelt. Die Laufzeit eines Insolvenzverfahrens beträgt 6 Jahre. In dieser Zeit bekommen die Gläubiger regelmäßig kleine Zahlungen zur Tilgung der Forderungen. Am Ende der Laufzeit wird der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit, denn dann tritt die sogenannte Restschuldbefreiung in Kraft. Dies ist allerdings nicht ganz so einfach, wie es zunächst scheint, denn während der Laufzeit muss der Schuldner sich an viele Regeln halten. Zudem entstehen dem Schuldner auch noch weitere Kosten für das Gericht, meist in einem Rahmen zwischen 300 bis 500 Euro, je nach Wert des pfändbaren Vermögens, und für den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter, 1-5% jährlich, abhängig von der Gesamtsumme, mindestens jedoch 119€. Aufgrund der persönlichen Einschränkungen und den zusätzlichen Kosten sollte jede Person eine Privatinsolvenz vermeiden.
Die 4 Stufen der Privatinsolvenz
Bei der außergerichtlichen Einigung werden zunächst alle Forderungen der Gläubigen gesammelt und es wird eine Gesamtübersicht erstellt. Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle kann der Schuldner nun versuchen einen Plan zur Entschuldung zu erstellen, bzw. er versucht sich anderweitig mit den Gläubigern zu einigen. Scheitert dies, so kommt es zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und in diesem Fall muss beim Insolvenzgericht eine Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Hierzu ist die Erbringung mehrerer Unterlagen zwingend erforderlich und erst, wenn alle Unterlagen vom Gericht geprüft wurden, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren letztendlich eröffnet. Dem Schuldner wird ein Treuhänder zur Seite gestellt, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Insolvenz regelt und überwacht. Die Gläubiger wiederum haben im Schlusstermin die Möglichkeit, eine Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen. Liegt hier jedoch kein begründeter Antrag vor, so wir das Restschuldbefreiungsverfahren mit einer Wohlverhaltensphase eröffnet. Nach einer Laufzeit von dann 6 Jahren ist der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten komplett befreit. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Stufen erhalten Betroffene in einer der Schuldnerberatungsstellen.