Was versteht man unter einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung?
Das Urheberrecht umfasst das Recht des Wertschöpfers an seinem geistigen Eigentum. Als geistiges Werk bezeichnet man die inhaltliche und äußerliche Form einer Schöpfung. Schriftsteller, Fotografen, Erfinder und viele andere halten also ein Urheberrecht an ihren Schöpfungen. In den letzten Jahren wurden immer mehr Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erteilt und vor allem im Internet gibt es viele Berichte dazu.
Webseitenbetreiber erhalten Abmahnungen, weil sie Bilder Dritter ohne Erlaubnis auf ihren Seiten veröffentlicht haben oder komplette Inhalte kopieren und auf der eigenen Webseite hochladen. Hat der Urheber der Werke dafür keine Erlaubnis erteilt, kann er eine Abmahnung erteilen.
Wird man nun wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt, so sollte man zuerst feststellen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Anwälte ohne Auftrag handeln, welcher aber eine Grundvoraussetzung für eine Abmahnung ist. Mit einer Abmahnung flattert auch meist eine Unterlassungsforderung ins Haus. Darin will der Geschädigte eine Wiederholung ausschließen und dafür werden zum Teil empfindliche Strafen angedroht. Hier sollte man genau prüfen, was man unterschreiben soll. Sind alle Formulierungen rechtsgültig und man unterzeichnet die Unterlassungserklärung ist die Rechteverletzung damit in einigen Fällen erledigt. Allerdings verlangen die Anwälte dann natürlich die Erstattung ihrer Kosten und berechnen zum Teil horrende Gebühren. In diesem Fällen kann man die Zahlung verweigern und hat gute Chancen, damit erfolgreich zu sein. Will der Anwalt seine Kosten vor Gericht erstreiten, so wird dabei auch die Gültigkeit der Abmahnung überprüft und falls diese nicht gegeben sein sollte, geht der Beklagte nicht nur kostenfrei aus, sondern er kann auch die Herausgabe der Unterlassungserklärung verlangen.
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