Wenn die Liebe in einer Ehe erst einmal verschwunden ist und man den ersten Schmerz überwunden hat, stehen praktische Probleme im Vordergrund. Die Kosten für eine Scheidung sind dabei eine Hauptsorge, denn zu den emotionalen Problemen drohen hier auch noch finanzielle Schwierigkeiten. Dass Scheidungen teuer werden können, hört und liest man immer wieder und da sich die Kosten nicht pauschal angeben lassen, macht sich schnell Verunsicherung breit. Anwalts- und Gerichtsgebühren, Unterhaltsleistungen und die Änderung der Lohnsteuerklasse sind Einzelfaktoren, die sich vor dem geistigen Auge zu Ausgabentürmen formen, die man im ersten Moment nicht mehr überschauen kann.
Wie bei allen Gerichtsverfahren hängen die Kosten vom Streitwert ab. Wenn die Eheleute schon vor dem Einreichen der Scheidung viele Einzelpunkte einvernehmlich klären können, fließt der ehemals gemeinsame Haushalt und die Bestimmung der Unterhaltsleistungen nicht mehr in den Streitwert ein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Anwälte bei Scheidungsverfahren auch nicht anwesend sein, was die Kosten weiter senkt. So lassen sich die Gerichtskosten deutlich senken. Der Streitwert errechnet sich dann nur noch aus dem erzielten Nettoeinkommen beider Ehepartner innerhalb der letzten drei Monate vor dem Einreichen der Scheidung. Nimmt man einen Streitwert von 11000 Euro an, weil beide Ehegatten in den letzten drei Monaten diese Summe zusammen verdient haben, so ergibt sich ein Streitwert von etwa 1500.- Euro zuzüglich der Gerichtsgebühren von etwa 200.- Euro. War das Einkommen höher, so erhöht sich damit auch der Streitwert und die Scheidung wird dementsprechend teurer.
Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Diese lässt sich beim zuständigen Amtsgericht beantragen wobei die Einkommenssituation natürlich belegbar sein muss.