Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?
Der Begriff strafbefreiende Selbstanzeige geistert nicht erst seit dem Fall Hoeneß durch die Medien. Schon vorher kannten viele Deutsche die Möglichkeit der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und die daraus resultierende Straffreiheit. Allerdings wissen die wenigsten, dass eine solche Selbstanzeige nur dann zur Straffreiheit führt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden und auch im Verlauf des Verfahrens eingehalten werden. Hier eine Übersicht über die Selbstanzeige und das folgende Steuerstrafverfahren.
Inhaltsverzeichnis
Die wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO
Paragraph 371 der Abgabenverordnung sieht vor, dass eine Straffreiheit bei einer Selbstanzeige nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden kann:
- Alle bisher nicht versteuerten Einkünfte müssen gegenüber dem Finanzamt vollständig offenbart werden
- Die Steuerhinterziehung darf noch nicht durch die Behörden entdeckt worden sein
- Die nachzuzahlenden Steuern müssen innerhalb einer angemessenen Frist bezahlt werden
Nach einer wirksamen Selbstanzeige wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und das zuständige Finanzamt wird anhand der nacherklärten Einkünfte einen neuen Steuerbescheid erlassen, mit dem zusätzlich Zinsen in Höhe von 6 % fällig werden. Die Einleitung des Strafverfahrens bedeutet nicht, dass eine Strafe droht oder der Steuersünder automatisch als vorbestraft gilt. Das Verfahren dient lediglich dazu, die Mehrsteuern zu berechnen um dann einen neuen Steuerbescheid erlassen zu können. In diesem Bescheid wird auch eine Frist angegeben, innerhalb derer die nachzuzahlenden Steuern samt Zinsen an das Finanzamt zu überweisen sind.
Die Frist muss unbedingt eingehalten werden
Hat man den neuen Steuerbescheid in den Händen, läuft die Frist zur Begleichung der Steuerschulden. Diese Frist darf unter keinen Umständen ohne Zahlung verstreichen, denn sonst bleibt die Selbstanzeige nicht straffrei und der Steuersünder muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Ist man nach dem Steuerstrafverfahren vorbestraft?
Wenn die Finanzverwaltung nach der Begleichung der neu berechneten Steuerschulden zu dem Ergebnis gelangt, dass die Selbstanzeige wirksam ist, wird das Strafsteuerverfahren eingestellt. Damit gilt man nicht als vorbestraft und ist auch weiter unschuldig. Es gibt keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis und auch ansonsten hat die erfolgreiche Selbstanzeige keinerlei Folgen. Allerdings kann man sich sicher sein, dass das Finanzamt die kommenden Steuererklärungen noch genauer prüfen wird und sollte daher zukünftig genau darauf achten, alle Einkünfte sofort und vollständig anzugeben.
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