Seit die EU immer mehr Mitspracherecht in ihren Mitgliedsländern hat, kommen aus Brüssel Urteile, die auch das Arbeitsrecht betreffen. Der EuGH hat im Mai 2012 beispielweise den Kündigungsschutz für jüngere Arbeitnehmer gestärkt und auch zu befristeten Arbeitsverträgen gibt es inzwischen ein EU-Urteil.
EU-Recht über deutschem Recht?
Nicht immer entscheiden deutsche Richter genauso wie EU-Richter und in vielen Fällen gibt es noch kein Urteil vom EuGH, was natürlich für Verwirrung sorgen kann. Erst im Januar 2012 gab es ein Urteil aus Brüssel, das Arbeitnehmer aufhorchen ließ, denn die EU erlaubt nun mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge, sobald ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Damit bestätigte die EU in diesem Fall geltendes deutsches Recht, doch das muss nicht immer der Fall sein.
Mit der Mangold-Entscheidung wurde den EU-Richtern vorgeworfen, dass sie deutsches Recht übergangen hätten und sogar als unanwendbar ansehen. Im konkreten Fall ging es um befristete Arbeitsverträge bei älteren Arbeitnehmern. Experten sahen in dem Urteil, das sich über deutsches Recht hinwegsetzt, eine Kompetenzüberschreitung seitens der EU und es gibt mehrere Fälle, in denen sich deutsche Richter nicht so ganz mit den Entscheidungen aus Brüssel abfinden wollen. Eigentlich steht das EU-Recht über dem Landesrecht seiner Mitgliedsstaaten, denn der Vorrang wurde im Grundgesetz verankert. Damit dürfen keine nationalen Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, die im Widerspruch zu geltendem EU-Recht stehen. Dass diese Rechtslage für viele Arbeitnehmer und auch für Arbeitgeber mehr als verwirrend ist, lässt sich zur Zeit noch nicht ändern, da viele Probleme erst mit einer Klage vor dem EuGH entschieden werden und dann Grundsatzurteile gefällt werden. Streitfälle im Job sollten daher mit einem Anwalt für Arbeitsrecht geklärt werden, denn nur der Experte hat einen detaillierten Einblick in das derzeitige Arbeitsrecht und kann oft schon auf Anhieb sagen, welche Klagen erfolgreich sein können und wo die EU bereits zugunsten einer Partei entschieden hat.