Tipps für Minijobber
Sie arbeiten an der Kasse im Supermarkt, nehmen Bestellungen per Telefon im Call Center an und bearbeiten Aufträge im Büro. Die Zahl der Minijobber ist seit Einführung im Jahr 2003 rasant gestiegen. Inzwischen üben 7,5 Millionen Menschen in Deutschland einen Minijob aus und verdienen sich auf diese Art und Weise bis zu 450 Euro im Monat dazu. Allein durch die hohe Anzahl der geringfügig Beschäftigten steigt auch der Beratungsbedarf. Viele Minijobber und auch zahlreiche Unternehmer glauben, Minijobber hätten weniger Rechte als Festangestellte: Ein Irrglaube.
Vorteile eines Minijobs
Minijobs sind für den Arbeitnehmer sozialversicherungskostenfrei. Eine Ausnahme: Menschen, die seit dem 01. Januar 2013 einen neuen Minijob angetreten haben, müssen sich, wie alle Arbeitnehmer, an den Kosten für die Rentenversicherung beteiligen. Und zwar in Höhe von 3,9 Prozent des Verdienstes. Allerdings kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Regel befreien lassen. Insofern gilt: 450 Euro brutto sind 450 Euro netto für den Arbeitnehmer.
Wer darf minijobben?
Grundsätzlich darf nahezu jeder ab 16 Jahren einen Minijobs ausüben. Allerdings darf ein Schüler, der noch Vollzeit zur Schule geht, maximal 2 Stunden pro Tag arbeiten. Wer als Schüler Bafög erhält, darf mit seinem Minijob maximal 400 Euro einnehmen. Bis zu dieser Grenze muss er keine Sozialabgaben zahlen und erhält weiterhin sein volles Bafög. Das gleiche gilt für Bafög-Studenten. Auch Auszubildende und Arbeitnehmer dürfen diese Nebentätigkeit ausführen. Eine Genehmigung des Ausbildungsbetriebes bzw. des Arbeitgebers ist dabei nicht erforderlich. Klauseln, die in Arbeitsverträgen das Gegenteil festlegen, sind nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts nichtig. Achtung: Das gilt nicht für Beamte. Sie benötigen die Genehmigung ihres Dienstherren.
Empfänger von Arbeitslosengeld 1 dürfen keinen Minijob annehmen. Hartz-IV Beziehern ist es wiederum erlaubt. Allerdings wird ein Teil der Minijob-Einnahmen mit den Hartz IV Leistungen verrechnet.
Die Rechte von Minijobbern
Minijobber genießen die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte. Anders ausgedrückt: Sie dürfen nicht schlechter behandelt werden als reguläre Arbeitnehmer. So haben Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Ebenso erhalten sie weiterhin ihr Einkommen, wie sie krank werden bzw. Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen. Fällt ihr Dienst auf einen arbeitsfreien Feiertag, erhalten sie trotzdem die volle Summe ihres Monatslohns. Arbeitgeber dürfen von Minijobbern nicht verlangen, ihre Arbeit vorzuziehen oder nachzuarbeiten. Ein Anrecht auf Gratifikationen, Bonuszahlen oder Weihnachtsgeld haben Minijobber allerdings nicht – selbst wenn das festangestellte Mitarbeiter in der Firma erhalten.
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