Erbrecht hört man meistens in Verbindung mit einem Muster vom Berliner Testament
Das Berliner Testament ist ein Begriff, den sicher viele schon einmal gehört haben. Dahinter verbirgt sich ein gemeinschaftliches Testament von Lebenspartnern oder Eheleuten, in dem sie sich gegenseitig als alleinige Erben bestimmen und gleichzeitig festlegen, an wen das Vermögen fallen soll, wenn der letzte der Gemeinschaft verstorben ist. Das Ziel des Berliner Testamentes ist, dass die Ehegatten sich gegenseitig absichern und die Abkömmlinge der Verstorbenen aus der Erbfolge gestrichen werden. Laut der gesetzlichen Erbfolge würden ansonsten die überlebenden Partner das Erbe mit den Abkömmlingen teilen müssen und nur einen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens haben.