Anwälte dürfen auf Antrag die Bezeichnung Fachanwalt führen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Besondere theoretische Kenntnisse auf einem Gebiet müssen nachgewiesen werden. Das lässt sich beispielsweise durch die Teilnahme an einem mindestens 120stündigen Kurs belegen. In dessen Rahmen müssen drei Leistungskontrollen erfolgen, die eine jeweilige Dauer von fünf Stunden aufweisen. Da natürlich auch eine praktische Erfahrung nachgewiesen werden muss, ist eine bestimmte Anzahl an bearbeiteten Fällen aus dem zukünftigen Fachgebiet notwendig. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt wurden, kann ein Rechtsanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Antrag einreichen, dessen Bewilligung ihm das Führen der Bezeichnung Fachanwalt erlaubt.
In der Regel bewerten fünf Anwälte den Antrag und geben beim Vorstand ihr Votum ab. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer bestimmt dann darüber, ob der Antrag genehmigt werden kann. Ein Rechtsanwalt kann insgesamt zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Allerdings muss er dafür mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt praktiziert haben und diese Zeitspanne muss innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung erfüllt worden sein. Anwälte, die das Versicherungsrecht als Fachgebiet angeben wollen, müssen beispielsweise nachweisen, dass sie 80 Fälle aus ihrem Fachgebiet in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung bearbeitet haben und davon mindestens zehn Fälle gerichtliche Verfahren enthielten. Nach dem Jahr, das auf einen Fachanwaltskurs folgt, muss der Rechtsanwalt jährlich an Fortbildungen auf seinem Fachgebiet teilnehmen. Dabei müssen mindestens zehn Seminarstunden entweder dozierend oder hörend geleistet werden oder eine wissenschaftliche Publikation auf dem gewählten Fachgebiet erfolgen. Aus diesen Angaben kann jeder Laie ersehen, dass die Bezeichnung Fachanwalt kein schmückendes Beiwerk ist, sondern hart erarbeitet werden muss und jeder der einen Fachanwalt mit seinen persönlichen Belangen betrauen will, kann davor ausgehen, dass dessen Qualifikation sicher ausreichend ist und auf einer soliden Ausbildung beruht.
Die Gesetzbücher werden immer dicker und für viele Ausnahmen gibt es inzwischen fest definierte Regeln. Dazu kommen laufend Änderungen in vielen Einzelbereichen und die Anwälte von heute müssen einiges leisten, um ihre Mandanten zufriedenstellen zu können. Wo früher noch Schlichter oder Dorfrichter ein klares Urteil fällten und Bürger sich ohne Rechtsbeistand durch die Prozesse mühten, braucht man heute in fast allen Streitigkeiten einen kompetenten Anwalt, der die aktuelle Gesetzeslage kennt. Dabei spielt das relativ neue Medium Internet eine große Rolle, denn es galt lange als fast rechtsfreier Raum und erst nach und nach wurden Gesetze und Regeln dafür geschaffen.
Wer heute einen Anwalt sucht, braucht ihn nicht selten für Internetrecht und auch die Familienstreitigkeiten haben in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Erbstreitigkeiten, Scheidungen, Unterhaltsleistungen und auch Sorgerechtsfälle kommen vermehrt auf die Anwälte zu, die als Spezialgebiet Familienrecht angegeben haben und auch Anwälte für Internetrecht und -betrug sind sehr gefragt. Ein guter Anwalt kennt sich jedoch nicht nur auf seinem Fachgebiet umfassend aus, sondern kann sich auch auf allen angrenzenden Bereichen bewegen. Oft überschneiden sich die Sachgebiete bei Streitfällen und nur Anwälte, die über umfassende Ausbildungen verfügen, können mit der Konkurrenz mithalten. Doch allein die Kenntnis über die aktuellen Verordnungen und Gesetze macht noch keinen guten Anwalt, denn als Mandant fühlt man sich nur gut aufgehoben, wenn der eigene Anwalt komplizierte Verhältnisse mit einfachen Worten erklären kann und er seinen Klienten über alle vorhandenen Möglichkeiten unterrichten kann. Neben der fachlichen Kompetenz können die Anwälte von heute also für Durchblick bei ihren Klienten sorgen und sie bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.