In jedem Jahr ist es das gleiche Spiel: Die Steuererklärung muss erstellt werden. Verständlicherweise tun sich viele Steuerzahler hiermit sehr schwer, denn die Formulare, die bei der Steuererklärung ausgefüllt werden müssen, haben es in sich. Man muss schauen, welche Anlage ausgefüllt gehört und selbst die persönlichen Angaben, beispielsweise zum Einkommen selbst, sind den einzelnen Spalten der Formulare nicht immer leicht zuzuordnen.
Wer die Steuererklärung in Angriff nehmen will bzw. muss, der sollte sich im Vorfeld alle benötigten Unterlagen zurechtlegen. Das spart im Endeffekt Nerven und natürlich auch viel Zeit. Wichtig ist vor allem die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, denn hier können die Angaben zur bereits gezahlten Lohnsteuer, Kirchensteuer, zu Renten- und Krankenversicherung, Arbeitslosengeldversicherung und zum Solidaritätsbeitrag entnommen werden.
Wer über weitere Einkünfte verfügt, muss auch diese in der Steuererklärung angeben und sollte die entsprechenden Belege ebenfalls zur Hand haben.
Werbungskosten mindern die Steuerlast
Ein weiterer wichtiger Bereich in der Steuererklärung sind die Werbungskosten. Wer hier alles geltend macht, der darf sich unter Umständen über eine Rückzahlung freuen, denn Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen.
Doch was sind Werbungskosten eigentlich?
Zu den Werbungskosten gehören beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstelle aber auch Umzüge, die betrieblich veranlasst sind, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer in ein anderes Werk versetzt wurde. Absetzbar ist hier alles, was in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Dazu zählen natürlich auch Weiterbildungskosten, Kosten für den betrieblich genutzten PC und auch die Kosten für die Inanspruchnahme von Seminaren.
Doch in jedem Fall möchten die zuständigen Finanzbehörden für diese Kosten Nachweise haben, d. h., der Steuerzahler muss belegen, dass die Kosten tatsächlich auch entstanden sind und betrieblich veranlasst waren. Gleiches gilt übrigens auch für das Absetzen von Spenden oder ähnlichen Zuwendungen. Auch hier müssen die Belege der Steuererklärung beigefügt werden.
Tipp: Wer die Steuererklärung online erstellen möchte, der hat es bezüglich der beizufügenden Belege zunächst etwas einfacher. Die Finanzämter verlangen in diesem Fall nur die gesetzlich vorgeschriebenen Belege. Belege, die nicht mitgeschickt werden brauchen, sollten jedoch immer aufgehoben werden, um bei Nachfragen entsprechend auch vorgelegt werden zu können.
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