Den Traum vom Eigenheim hegen viele doch nicht selten endet der eigentlich schöne Traum in einem Desaster von unfertigen Baustellen, gescheiterten Finanzierungen, Rechtsstreiten und sogar Ehescheidungen. Wer das Glück in den eigenen vier Wänden dauerhaft und nachhaltig sichern möchte, sollte bereits vor dem Baubeginn einige Rechtstipps unbedingt beachten.
Zu allererst lohnt die Frage der Versicherung. Dabei sollte man bedenken, dass das Versicherungsverhältnis bereits eine bestimmte Zeit lang (meist drei Monate) bestehen muss, bevor ein eingetretener Schadensfall reguliert werden kann bzw. bevor die Versicherung überhaupt greift. Die jeweiligen Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche – speziell auf Bauherren zugeschnittene – Produkte, ein Vergleich spart da oftmals bares Geld. Der private Hausbau kann grundsätzlich in drei verschiedenen Varianten geplant und durchgeführt werden: Kauf eines Grundstückes mit zu errichtendem Wohnhaus bei einem Bauträger (Bauträgervertrag); Bau eines schlüsselfertigen Hauses auf einem bereits vorhandenen Grundstück (Generalunternehmervertrag); Bau eines individuell planbaren Hauses auf einem vorhandenen Grundstück (Architekt). Jede Variante hat bestimmte rechtliche Konsequenzen und das Risiko sollte gut abgeschätzt werden. Hausbauten mit einem Architekten sind aus Kostengründen etwas aus der Mode gekommen, allerdings erhält man für sein Geld umfassende Beratungen und unabhängige Bauüberwachung – Vorteile, denen große Wichtigkeit zukommt.
Fällt die Entscheidung auf einen Bauträgervertrag, ist äußerste Vorsicht geboten. Zwar wirkt die Werbung “alles aus einer Hand” sehr attraktiv, doch gerade, weil die unabhängige Kontrolle fehlt, sollten alle Verträge und Pläne von einem Fachmann (Architekt oder Fachanwalt für Baurecht) kontrolliert werden. Wer auf diese vergleichsweise geringen Kosten verzichtet, kann später böse Überraschungen erleben, die weitaus teurer enden können. Viele Rechtsanwälte bieten jedoch Erstberatungen kostenlos an. Zudem sollten Bauaufträge erst denn erteilt werden, wenn alle Bewilligungen und Bescheide schriftlich vorliegen. Bei einem Generalunternehmervertrag empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb mit dem gesamten Bau zu beauftragen. Sinn dahinter ist, dass dieser Generalunternehmer im Fall der Fälle auch für Fehler seiner Subunternehmer haftet.