Kommt es zur Pfändung sollte man umgehend Rat bei einer Schuldnerberatung bei einem Anwalt oder beim Amtsgericht suchen. Bei einer anstehenden Pfändung des Girokontos ist Eile angesagt, sonst kann es passieren, dass auch der unpfändbare Teil des Einkommens, der zur Absicherung des Lebensunterhalts vorgesehen ist, unwiderruflich an die Gläubiger ausgezahlt wird und somit nicht mehr zur Verfügung steht. Auch ein konstruktives Gespräch mit dem Arbeitgeber kann sehr hilfreich sein, besonders bei Lohnpfändungen. Eine Schuldnerberatung, die es in allen größeren Städten gibt, kann gemeinsam mit dem Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Reicht der unpfändbare Teil des Einkommens für den Lebensunterhalt nicht aus, kann man sich beim zuständigen Sozialamt eine Erhöhung der Freigrenze bescheinigen lassen. Mit Hilfe dieser Bescheinigung könnten Betroffene beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Anhebung des Freibetrags einreichen. Schuldner mit geringem Einkommen können außerdem Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Durch eine plötzliche Verschlechterung der finanziellen Situation kann es schnell passieren, dass Rechnungen und Kreditraten nicht mehr beglichen werden können. Die Gläubiger reagieren anfangs mit Mahnungen. Bleiben die Zahlungen aus, wird oftmals ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt. Kann der Schuldner dann immer noch nicht zahlen, droht nach einem Vollstreckungsbescheid die Pfändung von Sachwerten oder des eigenen Kontos. Wird ein Bankkonto gepfändet, ist dieses sofort für jeden Zahlungsverkehr gesperrt, alle üblichen Transaktionen können von diesem Zeitpunkt an nicht mehr erfolgen. Eine Ausnahme bildet das Pfändungsschutzkonto, das auch als P-Konto bezeichnet wird und dem Schuldner ermöglicht, über den nicht pfändbaren Teil seiner Einkünfte zu verfügen. Die Einrichtung eines P-Kontos kann aus jedem Girokonto heraus erfolgen, allerdings werden oftmals hohe Gebühren erhoben.