Anwälte dürfen auf Antrag die Bezeichnung Fachanwalt führen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Besondere theoretische Kenntnisse auf einem Gebiet müssen nachgewiesen werden. Das lässt sich beispielsweise durch die Teilnahme an einem mindestens 120stündigen Kurs belegen. In dessen Rahmen müssen drei Leistungskontrollen erfolgen, die eine jeweilige Dauer von fünf Stunden aufweisen. Da natürlich auch eine praktische Erfahrung nachgewiesen werden muss, ist eine bestimmte Anzahl an bearbeiteten Fällen aus dem zukünftigen Fachgebiet notwendig. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt wurden, kann ein Rechtsanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Antrag einreichen, dessen Bewilligung ihm das Führen der Bezeichnung Fachanwalt erlaubt.
In der Regel bewerten fünf Anwälte den Antrag und geben beim Vorstand ihr Votum ab. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer bestimmt dann darüber, ob der Antrag genehmigt werden kann. Ein Rechtsanwalt kann insgesamt zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Allerdings muss er dafür mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt praktiziert haben und diese Zeitspanne muss innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung erfüllt worden sein. Anwälte, die das Versicherungsrecht als Fachgebiet angeben wollen, müssen beispielsweise nachweisen, dass sie 80 Fälle aus ihrem Fachgebiet in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung bearbeitet haben und davon mindestens zehn Fälle gerichtliche Verfahren enthielten. Nach dem Jahr, das auf einen Fachanwaltskurs folgt, muss der Rechtsanwalt jährlich an Fortbildungen auf seinem Fachgebiet teilnehmen. Dabei müssen mindestens zehn Seminarstunden entweder dozierend oder hörend geleistet werden oder eine wissenschaftliche Publikation auf dem gewählten Fachgebiet erfolgen. Aus diesen Angaben kann jeder Laie ersehen, dass die Bezeichnung Fachanwalt kein schmückendes Beiwerk ist, sondern hart erarbeitet werden muss und jeder der einen Fachanwalt mit seinen persönlichen Belangen betrauen will, kann davor ausgehen, dass dessen Qualifikation sicher ausreichend ist und auf einer soliden Ausbildung beruht.
Die Suche nach einem passenden Rechtsanwalt lief bis vor einigen Jahren noch zum großen Teil über Mundpropaganda und das Branchenbuch. Wer einen Rechtsanwalt brauchte, fragte im Familien- und Bekanntenkreis nach Adressen und suchte im Branchenbuch nach Kontakten in der Nähe. Inzwischen gibt es noch eine weitere Möglichkeit einen Anwalt zu finden. Das Internet ist nicht nur ein Shoppingparadies und eine schier unerschöpfliche Informationsquelle, sondern es kann auch bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt unterstützen.
Als erste Möglichkeit kann man gängige Suchmaschinen nutzen um herauszufinden, welche Kanzleien vor Ort sind und welche Fachgebiete sie betreuen. Doch damit sind noch nicht alle Suchmechanismen ausgeschöpft, denn im Netz gibt es auch Portale, die Daten sammeln und kostenlos zur Verfügung stellen. In deren Suchmasken gibt man das Fachgebiet ein, zu dem man beraten werden möchte und dazu einfach die eigene Postleitzahl. Legt man sich einen eigenen Account auf dem betreffenden Portal an, kann man sogar eigene Listen mit Adressen erstellen und einen kostenlosen Anruf zu einer Kanzlei tätigen. Viele Anwälte verfügen inzwischen auch über eigene Internetpräsenzen, die man einfach per Mausklick über die Trefferlisten erreichen kann. Dort wird meist nicht nur der Anfahrtsweg auf einer Karte angezeigt, sondern auch die Öffnungszeiten der Kanzlei sind hier vermerkt. Einige Anwälte liefern ihren potenziellen Klienten auch detaillierte Informationen zu ihrem Werdegang oder listen auf, mit welchen Fachgebieten sie besonders vertraut sind. So kann man sich schnell einen Überblick verschaffen und schon nach wenigen Minuten den passenden Anwalt für sein persönliches Problem finden.
Wer in Rechtstreitigkeiten gerät oder einen Fehler gemacht hat, möchte in seinem Anwalt einen Partner finden, dem er vertrauen kann. Doch den richtigen Anwalt zu finden, ist nicht immer einfach und meist kann man bereits an der Kanzleiführung erkennen, wie gut ein Rechtsanwalt seine Mandanten vertreten kann.
Auf welche Faktoren sollte man achten?
Die Erreichbarkeit ist wichtiger Faktor, denn oft ergeben sich im laufenden Verfahren plötzlich Probleme, die schnell geklärt werden müssen und wenn eine Kanzlei bei ersten Anruf während der Geschäftszeiten nicht besetzt ist, lässt das oft nichts Gutes ahnen. Kann man den Anrufbeantworter besprechen und erreicht dadurch einen zeitnahen Rückruf, kann man trotzdem davon ausgehen, dass die Kanzlei gut geführt wird und sich alle Mitarbeiter um die Klienten bemühen.
Gute Kanzleien versuchen kurzfristig Termine zu vergeben, wenn die Angelegenheit nicht ruhen kann und die Mitarbeiter am Telefon reagieren verständnisvoll und beruhigend wenn aufgewühlte Klienten anrufen und Rat suchen. Möchte man ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren, so braucht man dazu keinerlei Unterlagen, doch spätestens wenn der Anwalt einem gegenüber sitzt, sollte eine Liste an notwendigen Papieren erstellt werden. Anwälte, die im Beratungsgespräch mitschreiben und ihren Klienten gezielte Fragen stellen, erhalten schnell einen Überblick über die aktuelle Lage und können richtig auf Schreiben oder Forderungen reagieren. Vergisst der Mitarbeiter am Telefon oder gar der Anwalt selbst, immer wieder den Namen seines Klienten, fehlt die persönliche Bindung, die in gut geführten Kanzleien vorhanden ist. Als Klient möchte man schließlich nicht nur eine Nummer sein, sondern sich bei seinem Anwalt in allen rechtlichen Belangen gut aufgehoben fühlen und ihn als Vertrauensperson sehen können.
Wer Ärger mit seinem Arbeitgeber hat und sich nicht sicher ist, wie er reagieren soll, sucht sich einen Anwalt, der mit allen Gesetzen für das Arbeitsrecht vertraut ist. Passende Anwälte lassen sich im Branchenbuch finden, aber auch Stadtportale listen die ansässigen Anwälte und deren Sachgebiete online auf. Suchmaschinen unterstützen Ratsuchende ebenfalls bei der Suche nach dem passenden Anwalt und wer mit einer Kombination aus mehreren Begriffen sucht, kann sich mit einem Klick die registrierten Treffer anzeigen lassen. Der Name der nächstgrößeren Stadt mit den Begriffen Anwalt und Arbeitsrecht kombiniert, zeigt schnell welche Möglichkeiten sich in der näheren Umgebung bieten und die erste informative Kontaktaufnahme lässt sich meist sehr einfach per Email gestalten.
Eine weitere Möglichkeit den passenden Fachanwalt zu finden, bietet der eigene Anwalt, den man schon andere Rechtsangelegenheiten anvertraut hat. Falls er mit dem Arbeitsrecht nicht wirklich gut vertraut ist, kann er Kollegen nennen, die sich damit auseinander setzen und auch den Kontakt dorthin vermitteln. Die Auskunft kann ebenfalls hilfreich sein, wenn man vor Ort einen Anwalt mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht sucht und in größeren Betrieben, wo Betriebsräte vorgeschrieben sind, helfen diese auch bei der Suche. Um die persönlich bestmögliche Wahl zu treffen, sollte man jeden Tipp selbst überprüfen und sich nach Bewertungen im Netz umsehen. Wie viele Ärzte werden auch Anwälte von ehemaligen Klienten bewertet und auch wenn das System noch sehr lückenhaft ist, haben schon viele Ratsuchende gute Erfahrungen damit gemacht. Mit den Begriffen Anwalt und Vergleich lassen sich hierzu Portale im Netz finden, die aufschlussreiche Informationen enthalten können.
Die Gesetzbücher werden immer dicker und für viele Ausnahmen gibt es inzwischen fest definierte Regeln. Dazu kommen laufend Änderungen in vielen Einzelbereichen und die Anwälte von heute müssen einiges leisten, um ihre Mandanten zufriedenstellen zu können. Wo früher noch Schlichter oder Dorfrichter ein klares Urteil fällten und Bürger sich ohne Rechtsbeistand durch die Prozesse mühten, braucht man heute in fast allen Streitigkeiten einen kompetenten Anwalt, der die aktuelle Gesetzeslage kennt. Dabei spielt das relativ neue Medium Internet eine große Rolle, denn es galt lange als fast rechtsfreier Raum und erst nach und nach wurden Gesetze und Regeln dafür geschaffen.
Wer heute einen Anwalt sucht, braucht ihn nicht selten für Internetrecht und auch die Familienstreitigkeiten haben in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Erbstreitigkeiten, Scheidungen, Unterhaltsleistungen und auch Sorgerechtsfälle kommen vermehrt auf die Anwälte zu, die als Spezialgebiet Familienrecht angegeben haben und auch Anwälte für Internetrecht und -betrug sind sehr gefragt. Ein guter Anwalt kennt sich jedoch nicht nur auf seinem Fachgebiet umfassend aus, sondern kann sich auch auf allen angrenzenden Bereichen bewegen. Oft überschneiden sich die Sachgebiete bei Streitfällen und nur Anwälte, die über umfassende Ausbildungen verfügen, können mit der Konkurrenz mithalten. Doch allein die Kenntnis über die aktuellen Verordnungen und Gesetze macht noch keinen guten Anwalt, denn als Mandant fühlt man sich nur gut aufgehoben, wenn der eigene Anwalt komplizierte Verhältnisse mit einfachen Worten erklären kann und er seinen Klienten über alle vorhandenen Möglichkeiten unterrichten kann. Neben der fachlichen Kompetenz können die Anwälte von heute also für Durchblick bei ihren Klienten sorgen und sie bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.
Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist. Das Bedürfnis zur dauerhaften und gleichmäßigen Regelung der Verhältnisse innerhalb einer Gemeinschaft durch Gesetze ist alt – verändert hat sich im Laufe der Zeiten lediglich die Person oder Legitimation des Gesetzgebers. Sehr alte Gesetze finden sich zum Beispiel in Rechtsbüchern wie dem Codex Hammurapi. Nach der Wortherkunft bezeichnet der Begriff Gesetz etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. Daher bezeichnet man den Gesetzgebungsvorgang auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung. Laut Duden ist das Gesetz “eine vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift”. Von dem Verb „setzen“ leitet sich der Begriff Satzung ab. Die rechtswissenschaftliche Terminologie unterscheidet zwischen dem Gesetz im formellen Sinne und dem Gesetz im materiellen Sinne. Dieses Begriffspaar ist nicht zu verwechseln mit dem Begriffspaar „formelles Recht“ und „materielles Recht“.