Ziehen Menschen in eine neue Wohnung um, gibt es vieles zu organisieren. Eine Kleinigkeit, die immer wieder gern vergessen wird, ist die Beschriftung von Klingel und Briefkasten. Dies liegt auch daran, dass viele Menschen gar nicht wissen, ob die Beschriftung der Klingel eigentlich verpflichtend ist oder ob sich das jeder selbst aussuchen darf. Pauschal lässt sich sagen, dass jedes europäische Land diesbezüglich seine eigenen Gesetze hat. In Deutschland gibt es kein Gesetz, was Mietern vorschreibt, Namensschilder mit Magnet oder klebende Schilder an ihrer Klingel anzubringen. Dennoch darf nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Mieter selbst entscheiden kann, ob er seine Klingel beschriftet.
Die eigene Hausordnung kennen und anwenden
Auch wenn es keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Beschriftung der eigenen Klingel gibt, ist es in manchen Häusern dennoch ein Muss. In der Hausordnung hat der Vermieter respektive der Hausbesitzer die Möglichkeit, festzusetzen, ob der Mieter zu dieser Maßnahme verpflichtet ist. In den meisten Häusern wird die Angelegenheit so gehandhabt, dass der Mieter unten an der Haustürklingel ein Namensschild anbringen muss. Manchmal wird dieses auch vom Vermieter gestellt und direkt angebracht. Auch der Briefkasten sollte mit einem Namensschild versehen werden, damit die Post auch zuzustellen ist. Diesbezüglich hilft ein Blick in die Hausordnung, die dem eigenen Mietvertrag beiliegt weiter.
Warum ein Namensschild sinnvoll ist ..
Jedem Menschen ist es empfohlen, seine Klingel angemessen zu beschriften, auch wenn ihm dies weder vom Gesetz noch von der Hausordnung vorgeschrieben wird. Nur wenn der Name an der Klingel steht, ist gewährleistet, dass der Mieter auch Besuch oder Pakete empfängt. Ist die Klingel nicht beschriftet, fällt die Postzustellung schwer. Gerade in Notsituationen, die jedem in seinem Leben begegnen, ist es von äußerster Wichtigkeit, schnell gefunden zu werden. Daher raten Experten zur Beschriftung der Klingel. Sie gehen sogar noch weiter und fordern eine gesetzliche Bestimmung.