Im Zeitalter des Internets hat sich vieles grundlegend verändert. So auch das Lernen, Studieren und Arbeiten mit Büchern. Gerade im juristischen Bereich muss man extrem häufig Gesetzesbücher und/oder Fachbücher zur Hand nehmen und mühsam Stelle für Stelle nachschlagen. Heute ist dies durch die enorme Weiterentwicklung und Modernisierung der Medien sehr viel einfacher geworden. Musste früher regelmäßig einzeln Gesetz für Gesetz aus dem Regal genommen werden, bis sich die Bücher auf dem Tisch stapelten, reichen heute wenige Klicks auf dem Computer oder dem Mobiltelefon, um die gesuchte Stelle im Gesetz zu finden. Umfangreiche Datenbanken und ein großes Repertoire an digitalisierten Texten und Schriftstücken ermöglicht es dem Nutzer, innerhalb kürzester Zeit jede nur erdenkliche Textpassage zu finden.
Ein gutes Beispiel einer intelligenten und nutzerfreundlichen Datenbank ist die Gesetzesdatenbank des Bundesministeriums für Justiz. Über 5.000 Gesetze und Verordnungen sind hier online gestellt worden. Gemeinsam mit dem Internetseiten-Betreiber hat das Bundesministerium der Justiz fast das gesamte aktuelle Bundesrecht online gestellt. Die Nutzung der Datenbank ist für jeden kostenlos und jederzeit frei verfügbar. Ein weiterer Vorteil neben der enormen Zeitersparnis ist, dass die Gesetze und Verordnungen der Gesetzesdatenbank im Internet fortlaufend aktualisiert werden. Dies erledigt das Ministerium höchstpersönlich durch die Dokumentationsstelle des Bundesamtes für Justiz. Abgerufen wird also die jeweils aktuelle Fassung des Gesetzes oder der Verordnung.
Gerade für Studierende bedeutet dieser Umstand eine riesige Erleichterung gegenüber der Zeit, in welcher die Bücher nach der Entnahme aus dem Regal bzw. der Bibliothek erst wieder hingebracht und wieder in den Schrank gestellt werden mussten. Da der gesamte Dienst der Datenbank des Justizministeriums kostenlos ist, fallen zudem viele Kosten für Bibliotheksausweise, Leihgebühren oder die Kosten für die Anschaffung der Bücher weg. Für viele Studierenden ist dies ein unschlagbares Argument für die Nutzung der Datenbank. Einziger – aber zu vernachlässigender – Nachteil der Online-Bibliothek des Justizministeriums ist der Umstand, dass die Gesetzestexte nicht in der amtlichen Fassung gezeigt werden. Diese findet man ausschließlich im Bundesgesetzblatt.