Im Familienrecht wird das Erbrecht heute immer bedeutender. Nach Angaben der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF) nimmt die Anzahl der Rechtsstreite in diesem Bereich ständig zu. Eine Ursache dafür ist, dass oft kein Testament vorliegt und so mancher Erbe von der gesetzlichen Erbfolge überrascht wird. Dabei ist es kein Problem, sich über diese Themen zu informieren – besser noch: zu Lebzeiten des Erblassers eine verbindliche Regelung zu erreichen. Denn auch die Erbschaftswerte steigen auf immer neue Rekordwerte. In diesem Jahrzehnt rechnet man jährlich durchschnittlich mit 200 Milliarden Euro, die in 800.000 deutschen Haushalten vererbt werden. Diese Tendenz vollzieht die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland nach. Wer heute erbt, profitiert noch einmal vom Wirtschaftwunder der 50er und 60er Jahre sowie von den hohen und stabilen Einkommen der 70er und 80er Jahre, die Erblasser nunmehr an Kinder und andere Verwandte vererben – wenigstens im Westteil unseres Landes.
Dabei ist es natürlich so, dass die Erbsummen kaum als Bargeld, sondern größtenteils in Immobilien, Aktien und Wertgegenständen vorliegen. Wenn kein Testament regelt, welcher der Erben welchen Besitz erlangen soll, bildet die gesetzliche Erbfolge ein Gesamtvermögen, aus dem die Berechtigten entsprechend ihrer Verwandtschaftsordnung die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile erhalten. Innerhalb dieser Erbengemeinschaften entstehen dann Auszahlungszwänge und oft auch unterschiedliche Meinungen über die Höhe oder die Realisierungsfristen der Zuwendungen.
Mit der Reform des Erbrechts von 2009 hat der Gesetzgeber zumindest eine der größten Streitfragen geregelt: die bevorzugte Vergütung von Angehörigen, die den Verstorbenen gepflegt und sich so besonders um sein Wohl bemüht haben. Diese erhalten zuerst aus dem gesamten Erbvermögen einen Anteil entsprechend ihres Aufwandes, ehe der Rest nach den geltenden Kriterien verteilt wird. Ein pflegender Angehöriger erbt also zweimal. Auch in den Fristen für Auszahlungen sieht das Gesetz Erleichterungen vor, so dass z. B. eine Immobilie auch einen angemessenen Verkaufswert realisieren kann. Die Erbverwalter erhalten so bessere Möglichkeiten für ausgewogene Lösungen.