Erbrecht hört man meistens in Verbindung mit einem Muster vom Berliner Testament
Das Berliner Testament ist ein Begriff, den sicher viele schon einmal gehört haben. Dahinter verbirgt sich ein gemeinschaftliches Testament von Lebenspartnern oder Eheleuten, in dem sie sich gegenseitig als alleinige Erben bestimmen und gleichzeitig festlegen, an wen das Vermögen fallen soll, wenn der letzte der Gemeinschaft verstorben ist. Das Ziel des Berliner Testamentes ist, dass die Ehegatten sich gegenseitig absichern und die Abkömmlinge der Verstorbenen aus der Erbfolge gestrichen werden. Laut der gesetzlichen Erbfolge würden ansonsten die überlebenden Partner das Erbe mit den Abkömmlingen teilen müssen und nur einen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens haben.
Wenn eine Gütergemeinschaft besteht, fällt sogar nur ein Viertel an den verbliebenen Partner und größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Grundstücke müssten veräußert werden. Auf den ersten Blick ist das Berliner Testamenteine praktische Möglichkeit für Paare, sich gegenseitig als Erben einzusetzen, doch aus diesem Testament können sich auch Probleme ergeben. Wer beispielsweise davon ausgeht, dass mit dem Berliner Testament auch der Pflichtteil der Kinder entfällt, muss sich belehren lassen, denn das Pflichtteilsrecht ist davon nicht betroffen. Zusätzlich muss man wissen, dass nach einer wechselbezüglichen Verfügung, und das Berliner Testament ist eine solche, eine Änderung nach dem Tod eines Partners nicht mehr möglich ist. Damit kann der überlebende Partner keinen anderen Erben mehr einsetzen und der von beiden Partnern bestimmte Dritte bleibt der Erbe, der das Vermögen nach dem Tod beider Partner erhält. Das Erbrecht ist also eine durchaus komplizierte Angelegenheit und wer sein Vermögen ganz nach den persönlichen Vorstellungen vermachen möchte, sollte sich genau überlegen, welche Form des Testaments er dafür wählen möchte. Mehr zum Berliner Testament Muster gibt es hier.
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