Als Erblasser wird im deutschen Erbrecht in der Regel diejenige Person bezeichnet die stirbt und ein Vermögen, nämlich das Erbe hinterlässt. Der Erblasser ist also die vererbende Person. Wichtig ist es gerade für diese Person, sich gut mit dem Erbrecht auszukennen. Denn das Erbrecht ändert sich von Zeit zu Zeit und vielleicht wird nach dem eigenen Tod gar nicht mehr der eigene Wunsch in die Tat umgesetzt.
Der aktuelle Stand und alle Änderungen können auf http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/ immer zeitnah abgerufen werden. Die wichtigste Regel zum Vererben gleich zuerst: Wer etwas zu vererben hat, muss sich auch mit dem Thema Erbrecht auskennen. Denn nur so bekommt nach dem eigenen Ende auch derjenige das Geld, dem es zusteht. Pflichtteilsberechtigte ist nur ein Beispiel für die neuesten Änderungen im Erbrecht. Es geht dabei um den Personenkreis, dem per Gesetz ein Pflichtteil am Erbe zusteht. Dabei ist der Pflichtteil stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss unter den Pflichtteilsberechtigten aufgeteilt werden. Eine komplette Enterbung einer solchen Person ist also genauso wenig möglich, wie das gesamte Vermögen an eine einzige Person zu übertragen.
Sind die Pflichtteilsberechtigten im Testament nicht bedacht so können sie vor einem Nachlassgericht ihren Pflichtteil erstreiten. Dessen muss man sich bewusst sein. Um also Ärger und Kosten zu vermeiden, können diese Personen in der Regel immer auch gleich mit dem Pflichtteil bedacht werden. Nur wenige Ausnahmen lässt das deutsche Gesetz in diesem Fall zu, die aber alle durch eine Erbunwürdigkeit begründet werden müssen. Da dies nur selten gelingt, sollte man sich besser zu Lebzeiten damit abfinden, dass bestimmten Personen der Pflichtteil zusteht, die anderen aber einen größeren Teil des Vermögens erben werden. Das Erbrecht ist sehr komplex, sodass ein umfangreiches Eindecken mit Informationen immer sinnvoll sein wird. So gibt es später dann auch weniger Unstimmigkeiten hinsichtlich des Erbes.