Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft welcher die Europäische Union reformierte. Gegen diese wurde sogar vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, mit der Begründung, dadurch werde die deutsche Gesetzgebung von der EU nicht mehr nur beeinflusst, sondern sogar dominiert – 80 Prozent der deutschen Gesetze würden von der Europäischen Union ausgehen, so die Behauptung. Eine Statistik des Bundestages belegte jedoch, dass derartige Zahlen nicht zutreffen; nichtsdestotrotz ist der Einfluss in einigen Bereichen wie beispielsweise der Innenpolitik verhältnismäßig hoch. Erfahrungen von Gamebookers oder sonstigen Wett- und Glücksspielanbietern zeigten im Sommer 2011 beispielhaft, dass Bundestag und Bundesrat etwas von ihrer Bedeutung als Gesetzgeber in Deutschland einbüßen mussten: Ein Entwurf der Bundesländer über einen neuen Glücksspielvertrag, welcher auf die genannten Anbieter direkte Auswirkungen gehabt hätte, wurde von der Kommission der Europäischen Union abgelehnt.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie groß mittlerweile der Einfluss der EU auf die deutsche Gesetzgebung ist. Viele der Gesetze, die beschlossen werden und in Kraft treten, gehen mittlerweile nicht mehr allein vom Bundestag aus, sondern haben ihren Ursprung in einer entsprechenden Rechtsakte oder Initiative der Europäischen Union – jedoch dürfen diese nur so weit gehen, dass die im EU-Vertrag aufgelisteten Ziele erreicht werden. Die Zuständigkeit der Europäischen Union – und damit ihr Einfluss auf die jeweilige Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten – ist bereichsabhängig und unterteilt in ausschließliche Zuständigkeit, geteilte Zuständigkeit mit den Mitgliedsländern sowie in die Zuständigkeit für Maßnahmen, welche der Koordinierung und Unterstützung von Entscheidungen der Staaten dienen. Die Artikel drei und vier des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) regeln diese Bereiche; geteilte Zuständigkeit gilt beispielsweise in der Sozial-, Verbraucherschutz-, Umwelt- und Verkehrspolitik.