Das sollten Berufseinsteiger zum Thema Arbeitsrecht wissen
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Schon als Berufseinsteiger sollte man die Grundlagen kennen, denn nicht jeder Arbeitgeber geht fair mit seinen Angestellten um und in einem Arbeitsvertrag gibt es verschiedene Klauseln, die später sehr wichtig werden können. Hier ein übersichtlicher Einblick in die Grundlagen des Arbeitsrechts.
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Nur was im Vertrag festgehalten wird, ist gültig
Für Berufseinsteiger ist es sehr wichtig zu wissen, dass alle relevanten Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Schriftform bedürfen. Wenn also gesagt wird, dass der Stundenlohn nach der Probezeit um einen bestimmten Betrag angehoben wird, dann muss hierzu auch ein entsprechender Vermerk im Vertrag stehen. Das gilt auch für die Anzahl von Urlaubstagen, die einem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und natürlich auch für die Stundenanzahl, die wöchentlich oder monatlich erbracht werden muss. All diese Angaben gehören zu den Grundangaben in einem Arbeitsvertrag und nur wenn schriftlich festgehalten wurde, was man im Gespräch mündlich vereinbart hat, kann später bei Abweichungen später Widerspruch eingelegt werden.
Zusatzregeln müssen den guten Sitten entsprechen
Wie bei allen Verträgen gilt auch im Arbeitsvertrag, dass es Klauseln gibt, die den guten Sitten widersprechen. Sie gelten nicht, auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Vertrag unterzeichnet haben. Häufig geht es dabei um anfallende Überstunden oder Vereinbarungen zum genauen Arbeitsplatz oder -ort. Sie sollten sich also darüber informieren, welche Regelungen erlaubt sind und welche nicht.
Kündigung & Abmahnungen
Der Gesetzgeber sieht verschiedene mögliche Gründe für eine Kündigung. Verhaltens- oder betriebsbedingt kann er eine Kündigung aussprechen und auch personenbezogene Kündigungsgründe gibt es. In jedem Fall sollten auch Berufsanfänger genau wissen, wann eine Kündigung gerechtfertigt ist und wann nicht. Sie erhalten detaillierte Informationen zu diesem Thema und auch zu anderen Bereichen des Arbeitsrechts. Da jeder Fall anders liegt, erhalten Sie hier auch die Möglichkeit, ein persönliches Gespräch mit einem kompetenten Fachanwalt zu vereinbaren.
Das Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis wird immer zum Ende einer Tätigkeit aufgesetzt und es soll als Empfehlung für den neuen Arbeitgeber dienen. Arbeitgeber nutzen viele Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv aussehen, doch in Wahrheit keine Empfehlung darstellen. Auch für Berufsanfänger ist ein wirklich gutes Arbeitszeugnis wichtig, vor allem wenn nach dem Ende des derzeitigen Beschäftigungsverhältnisses noch keine neue Anstellung in Aussicht ist. Prüfen Sie daher Ihr Arbeitszeugnis auf verdächtige Formulierungen. Online gibt es dazu einige Webseiten, die die „Geheimsprache“ der Personalchefs offenlegen. Sollten sich dann Ungereimtheiten ergeben, lohnt sich der Gang zum Anwalt, denn er kann durch schnelles Eingreifen meist erreichen, dass Arbeitgeber einlenken und ein wahrheitsgemäßes und wohlmeinendes Zeugnis ausstellen, damit zügig Bewerbungen verschickt werden können.
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