Darf man das Firmenauto privat nutzen?
Wer im Job über ein Firmenfahrzeug verfügen kann darf damit noch lange keine Privatfahrten machen. Diese Erlaubnis erfordert eine gesonderte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der Privatfahren mit dem Firmenwagen grundsätzlich untersagen kann. In den meisten Fällen dürfen die Firmenwagen jedoch auch privat genutzt werden, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird. Das gilt auch für Selbstständige, die ihr Fahrzeug sowohl für berufliche wie auch für private Zwecke nutzen, wobei hier die Abrechnungsmethode bei der Steuer beachtet werden muss, da private Fahrten anders versteuert werden als berufliche Einsätze.
In Firmen, die einen Fuhrpark zur Verfügung stellen, können die Fahrzeuge von mehreren Arbeitnehmern bewegt werden und hier ist die private Nutzung ebenfalls nicht automatisch erlaubt, sondern muss in jedem Einzelfall eingeholt werden. Wird ein Dienstwagen hingegen auf einen einzelnen Mitarbeiter zugelassen, so wird der Arbeitnehmer meist über Lohneinbehalt an den Kosten beteiligt und Privatfahrten sind in diesem Fall natürlich erlaubt. Der Mitarbeiter hat hier die Wahl ob mit Fahrtenbuch oder 1%-Regelung für die Einkommenssteuer abgerechnet werden soll. Bei Unsicherheiten sollte man ein direktes Gespräch suchen, denn damit lässt sich schnell klären, für welche Fahrten das Firmenfahrzeug genutzt werden darf. Als Selbstständiger mit einem Firmenfahrzeug müssen alle Fahrten in einem Fahrtenbuch festgehalten werden oder man rechnet bei der Steuer mit der Pauschalwertmethode ab. Diese lohnt sich aber nur, wenn wesentlich mehr private Fahrten anfallen als betriebliche, ansonsten sollte ein Fahrtenbuch geführt werden. Wer den Firmenwagen selbst versichern kann oder muss, kann die Kfz-Versicherung wechseln, um die Kosten zu senken. Firmenwagen, die zur privaten Nutzung überlassen wurden können genauso wie eigene Firmenfahrzeuge in vielen Fällen günstig versichert werden.
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