Wer in einer Mietwohnung lebt, die einem Mangel aufweist, überlegt natürlich ob er damit das Recht auf Mietminderung hat. In den Gewährleistungsvorschriften der Paragraphen 536 bis 536 b des Bürgerlichen Gesetzbuches ist allerdings genau beschrieben, welche Mängel zu einer Mietminderung führen und welche nicht zu einer Beeinträchtigung des Mieters beitragen.
Die Mietsache muss vertragsgemäß nutzbar sein
Wenn die Wände ständig feucht sind oder der Fahrstuhl nicht mehr funktioniert, spricht man von einem Mangel, der den Mieter daran hindert, die Mietsache vertragsgemäß zu nutzen. Auch eine nicht nutzbare Garage oder undichte Leitungen und Armaturen führen dazu, dass die Miete gemindert werden kann, wenn der Vermieter nicht aktiv wird. Eine fehlende Fernsehantenne führt zu keiner Minderung der Miete und auch ein fehlender DSL-Anschluss liefert keinen Grund für eine Minderung der Miete. War die Wohnung bei Vertragsabschluss bereits ohne diese technischen Möglichkeiten, so ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, diese “nachzurüsten”, da der Mieter mit der Unterzeichnung des Vertrags damit einverstanden war, dass diese Anschlüsse nicht vorhanden sind.
Die Mangelanzeige ist Pflicht
Wenn ein Mieter einen Mangel feststellt, kann er grundsätzlich nicht einfach die Miete mindern, sondern muss zuerst dem Vermieter eine Mangelanzeige zukommen lassen. Mindert ein Mieter die Miete ohne vorherige Mangelanzeige, kann er sogar die Kündigung für das Mietobjekt erhalten. Damit die Mangelanzeige in der richtigen Form den Vermieter erreicht, können Mieter rechtlichen Beistand vor Ort aufsuchen. Der örtliche Mieterverein ist hier eine gute Adresse, denn hier weiß man auch bei welchen Mängeln eine Mietminderung überhaupt in Betracht kommt, falls der Vermieter untätig bleibt. Die Mangelanzeige sollte in der Regel schriftlich erfolgen und es muss eine Frist gesetzt werden, innerhalb der der Vermieter die Mietsache wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen kann. Erst wenn diese Frist verstrichen ist und der Mangel nicht behoben wurde, darf die Miete gemindert werden. Allerdings darf hier kein willkürlicher Betrag ausgesucht werden, denn auch hierzu gibt es Regelungen, die der Mieter einhalten muss.
Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 halten immer neue Änderungen und Veränderungen, Ergänzungen und Erweiterungen Einzug in deutsche Haushalte. Das Altern und die Pflegebedürftigkeit ist schon lange nicht mehr einfach nur eine Angelegenheit der Familie, sondern zunehmend mit Behörden und entsprechend viel Bürokratie eng verwoben. Dieses Geflecht wird von Jahr zu Jahr, von Regierung zu Regierung undurchsichtiger und für den einfachen Bürger, den Arbeitnehmer, den älteren Mitbürger unverständlicher.
Das Älterwerden wird zu einem bürokratischen Akt
Kann man noch einigermaßen nachvollziehen was der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung ist, scheint es für alles Weitere ein Studium zu brauchen. Die Pflegestufen 1-3 sind zwar laut Gesetzgeber „klar definiert“, werfen aber immer wieder Fragen auf und scheinen in ihrem „Genehmigungsverfahren“ doch von Mensch zu Mensch, zumindest aber von Region zu Region vollständig unterschiedlich zu sein. Viele Mythen ranken sich um die Pflegestufen und jeder Pflegebedürftige wie auch Pflegender hat kurze Anekdoten bis hin zu ganzen Romanen zum Prozedere zu erzählen. Wie schön wäre es, wenn es eine Anlaufstelle gäbe, die hier mit verständlichen Worten erklärt was die Pflegestufen bedeuten und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Diese Hilfe gibt es. Umfassende Informationen rund um die Pflegeversicherung, über die einzelnen Stufen und über die einzelnen Schritte vom Antrag bei der Pflegeversicherung, über das Gutachten des Medizinischen Dienstes und die anschließende Bewilligung einer Pflegestufe sind hier einfach verständlich zusammengefasst. Das ganze Wissen der Pflegeversicherung auf einer Seite, z. B. bei Fragen zur Pflegestufe hier klicken. Sicher wird damit der Vorgang des Antrages nicht verkürzt aber verständlicher. Wenn man verstehen kann, worum es geht und wie etwas funktioniert, fühlt man sich nicht mehr als „Nummer“ als Teil eines bürokratischen Aktes, nur weil man älter wurde und Hilfe benötigt. Selbstverständlich finden sich auch hier Beispiele für Pflegebedürftige, die schon in jungen Jahren kompetenter Hilfe bedürfen.
In Deutschland gilt ein Erbrecht, das eine lange Tradition hat. Es gründet sich auf das sogenannte Naturrecht, das den Menschen mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sieht – unabhängig von geltenden Ideologien, herrschenden Staatsformen oder Merkmalen seiner Person. Damit erhält die Familie den entscheidenden Stellenwert im Fluss der Geschichte. Bestimmend für Deutschland wurde diese Auffassung während der Zeit der Aufklärung und in der deutschen Klassik, sodass sich die Ausgestaltung eines entsprechenden Erbrechts mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch entwickelte. Wie es heute mit dem Erbrecht aussieht, erfährt man auf http://www.erbrecht-heute.de.
Da die Basis der Weitergabe von Werten die Familie ist, gibt es in Deutschland ein spezielles Familienrecht. Dieses ist ein eigenständiger Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, und als solcher der wesentliche Bestandteil des Fünften Buches. Hier ist auch das Erbrecht geregelt. Generell ist das Familienrecht jener Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse zwischen Menschen definiert, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die Vertretungsfunktionen außerhalb von Verwandtschaften wie Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung sind hier festgelegt.
Um Rechtssicherheit herzustellen, schreibt das Familienrecht genau die Bedingungen vor, unter denen Ehen und Lebenspartnerschaften eingegangen bzw. gelöst werden können, und sichert die Ansprüche aus den Folgen wie Unterhalt oder Versorgungsausgleich, die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und legt die Kriterien der Abstammung fest. Denn zwischen Verwandten besteht die wechselseitige Unterhaltspflicht – das ist die logische Folge, die sich aus der Naturrechtsauffassung ergibt. Der Staat tritt danach prinzipiell nur in Leistung gegenüber Familien, wenn diese keine anderen Möglichkeiten haben.
Wenn es unterschiedliche Auffassungen in Familienangelegenheiten mit rechtlichen Folgen gibt, werden diese vor einem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht geklärt. Hierzu gehören insbesondere Erbstreitigkeiten sowie Angelegenheiten, die mit dem Unterhalt in Verbindung stehen, wie z. B. Vaterschaftklagen oder die Anwendung des Unterhaltvorschussgesetzes. Die Verfahren werden nach der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geführt.
Im Familienrecht wird das Erbrecht heute immer bedeutender. Nach Angaben der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF) nimmt die Anzahl der Rechtsstreite in diesem Bereich ständig zu. Eine Ursache dafür ist, dass oft kein Testament vorliegt und so mancher Erbe von der gesetzlichen Erbfolge überrascht wird. Dabei ist es kein Problem, sich über diese Themen zu informieren – besser noch: zu Lebzeiten des Erblassers eine verbindliche Regelung zu erreichen. Denn auch die Erbschaftswerte steigen auf immer neue Rekordwerte. In diesem Jahrzehnt rechnet man jährlich durchschnittlich mit 200 Milliarden Euro, die in 800.000 deutschen Haushalten vererbt werden. Diese Tendenz vollzieht die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland nach. Wer heute erbt, profitiert noch einmal vom Wirtschaftwunder der 50er und 60er Jahre sowie von den hohen und stabilen Einkommen der 70er und 80er Jahre, die Erblasser nunmehr an Kinder und andere Verwandte vererben – wenigstens im Westteil unseres Landes.
Dabei ist es natürlich so, dass die Erbsummen kaum als Bargeld, sondern größtenteils in Immobilien, Aktien und Wertgegenständen vorliegen. Wenn kein Testament regelt, welcher der Erben welchen Besitz erlangen soll, bildet die gesetzliche Erbfolge ein Gesamtvermögen, aus dem die Berechtigten entsprechend ihrer Verwandtschaftsordnung die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile erhalten. Innerhalb dieser Erbengemeinschaften entstehen dann Auszahlungszwänge und oft auch unterschiedliche Meinungen über die Höhe oder die Realisierungsfristen der Zuwendungen.
Mit der Reform des Erbrechts von 2009 hat der Gesetzgeber zumindest eine der größten Streitfragen geregelt: die bevorzugte Vergütung von Angehörigen, die den Verstorbenen gepflegt und sich so besonders um sein Wohl bemüht haben. Diese erhalten zuerst aus dem gesamten Erbvermögen einen Anteil entsprechend ihres Aufwandes, ehe der Rest nach den geltenden Kriterien verteilt wird. Ein pflegender Angehöriger erbt also zweimal. Auch in den Fristen für Auszahlungen sieht das Gesetz Erleichterungen vor, so dass z. B. eine Immobilie auch einen angemessenen Verkaufswert realisieren kann. Die Erbverwalter erhalten so bessere Möglichkeiten für ausgewogene Lösungen.
Lkw-Fahrer haben einen sehr schweren Beruf. Auch wenn es so aussieht, als wenn sie den ganzen Tag bequem hinter ihrem Lenkrad hocken, haben sie doch eine sehr schwere Arbeit. Sie müssen den ganzen Tag konzentriert fahren, können sich keinen Moment ablenken lassen und haben einen Haufen an Vorschriften und Gesetzen einzuhalten. So gelten zum Beispiel seit einiger Zeit neue und noch strengere Richtlinien, die die Fortbildung in Sachen Fahrsicherheit betreffen. Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre laut Gesetz an einer Fahrerqualifikation teilnehmen, die über 35 Stunden geht. Durchführen darf diese Schulungsmaßnahmen natürlich nur ein autorisierter Fahrlehrer, wie er zum Beispiel vom ADAC gestellt wird. Als Nachweis für die Teilnahme an der Weiterbildung wird sie in den Führerschein eingetragen.
Diese Maßnahme ist natürlich nicht ganz billig, aber zum Glück wird sie vom Bundesamt für Güterverkehr mit bis zu 70 % bezuschusst. Ohne einen Eintrag im Führerschein darf in Zukunft kein Berufskraftfahrer einen LKW oder einem Bus mehr bewegen.
Viele neue und alte Regelungen
Die fünf Jahre entsprechen genau dem Zeitraum, in dem Fahrer über 50 Jahre ihre Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen müssen. Auch das ist gesetzlich geregelt, dass diese Fahrer einen ausführlichen Gesundheitsscheck beim Hausarzt, beim Augenarzt und beim Hals Nasen Ohren Arzt machen müssen. Auf Grundlage dieses Gesundheitsscheckes bekommen Sie alle fünf Jahre eine neue Führerscheinkarte, auf der bestätigt ist, dass sie gesundheitlich noch in der Lage sind, einen LKW oder einen Bus zu fahren. Diese Untersuchungen sind nicht nur für den Fahrer wichtig, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die vielen gesetzlichen Maßnahmen befreien den Unternehmer natürlich nicht von einer Versicherung. Damit diese Versicherung nicht auch noch teuer wird, können Unternehmer online nachsehen, wer die besten Angebote macht. Neben den genannten gesetzlichen Regelungen bleiben natürlich solche Vorschriften wie zum Beispiel die Transportsicherung oder die Einhaltung der Fahrt-und Lenkzeiten auch weiterhin bestehen.
Die Handy-Tarife und ihre Höhe sind immer wieder Anlass für Diskussionen und Streitigkeiten und auch die Presse nimmt sich des Themas immer wieder gern an.
Im Jahr 2010 hat die EU die Verbraucher nun unterstützt, denn die von der EU festgelegten Preisgrenzen für die Handygespräche im Ausland wurden explizit für rechtens erklärt.
Kunden, um sich die besten Tarife ansehen zu können, werden immer auch nach den Auslandsgebühren schauen. Vor allem diejenigen, die, ob beruflich oder privat, oft ins Ausland anrufen, interessieren sich besonders dafür. Denn meist sind es gerade diese Anrufe, die viel kosten.
Worauf bezog sich das Urteil?
Die vier großen Anbieter Vodafone, T-Mobile, Orange und O2 hatten sich dagegen aufgelehnt, dass die EU im Jahre 2007 die Auslandsgebühren festgeschrieben hatten.
Die Begrenzung der Tarife schmälere zwar den Gewinn der Unternehmen, sei aber unumgänglich gewesen, hieß es im Urteil.
Die großen Telefonanbieter hatten zuvor rund 200 Prozent Gewinn bei Auslandsgesprächen und sogar 400 Prozent Gewinn auf eingehende Anrufe für angemessen gehalten. Die EU hatte dem einen Riegel vorgeschoben, und diese Gebühren um bis zu 70 Prozent gesenkt. Dieses wollten sich die Anbieter nicht gefallen lassen und plädierten auf unzulässige Markteinmischung. Aber die EU-Gerichte blieben dabei, dass der fünffache Preis der tatsächlich anfallenden Kosten zu hoch sei und hier eine Deckelung erfolgen müsse.
Nun müssen die Telefonanbieter damit leben, dass sie nicht völlig uferlos Preise festlegen und Gewinne aufschlagen können, wie es ihnen beliebt. Man sieht ihnen seitens der EU zukünftig wohl noch mehr auf die Finger, was entsprechend auch nur zum Vorteil des Kunden sein kann.
Gerade durch die Globalisierung der Wirtschaft werden besonders die Auslandsgespräche mehr und mehr zunehmen und die international verzahnte Wirtschaft soll keinesfalls durch die überzogenen Telefonkosten in Probleme geraten.
Auch bei anderen Sparten sollen die Telefonanbieter in Zukunft nicht mehr ganz so freie Hand haben oder zumindest ihre Entscheidungen für die hohen Preise begründen können. Mit einem unermesslichen hohen Gewinn ist diese Begründung allerdings nicht erfüllt.
Für die Kunden erfreulich
Die Kunden kann es freuen, denn in Zukunft kann man mit stetig sinkenden Kosten für das mobile Telefonieren und auch das Internet rechnen. Vergleicht man die heutigen Preise mit denen, die zu Beginn der Handy-Ära verlangt wurden, kann man rasante Preissenkungen nachvollziehen. Das liegt vor allem an der immer einfacher gestalteten Technik und andererseits an der Massenproduktion, die in diesem Bereich inzwischen herrscht.
So wundert es nicht, dass es immer mehr Kunden gibt, die ihren Festnetzanschluss abmelden und nur noch über das Handy telefonieren. Wer hier eine Flatrate hat, kann so erhebliche Kosten sparen, denn die Mehrzahl der Festnetzanschlüsse geht mit einer recht hohen Grundgebühr einher.
Diese lässt sich mit dem richtigen Handytarif umgehen und somit sind die Kosten insgesamt erheblich niedriger.
Geht es darum, Schadensersatzforderungen gegen eine Person oder ein Unternehmen durchzusetzen, dann hat dies oftmals einen jahrelangen Rechtsstreit zur Folge. Gerade Unternehmen wie Versicherungen versuchen häufig einen Streit um Schadenersatzforderungen hinauszögern, da viele Kläger nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um einen Rechtsstreit über alle Instanzen durchzuhalten. Stattdessen muss dann oftmals ein ungünstiger Vergleich angenommen werden, um wenigstens einen Teilbetrag der ursprünglichen Forderungen zu erhalten. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Verbrauchern, ihr Recht auch bis zur letzten Instanz durchzusetzen.
Recht auf Schadensersatz durchsetzen
Immer wieder hört man von jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, wenn es um den Schadensersatz nach einem möglichen Behandlungsfehler geht. Da es hier zumeist um sehr hohe Forderungen geht, lehnen die Versicherungen der Ärzte eine mögliche Entschädigung zumeist ab. Selbst wenn der Arzt seinen Fehler einsieht, wird er häufig von den Versicherungen davon abgehalten, ein mögliches Verschulden zuzugeben. Da Ärzte aber auf die Leistungen der Versicherung angewiesen sind, kommen sie dieser Aufforderung in den meisten Fällen auch nach. Der Geschädigte muss sich deshalb auf ein sehr langwieriges und dadurch auch kostenintensives Verfahren einstellen. Neben den Kosten für das Gericht kommen meist noch die Kosten des Anwalts sowie für Gutachter, Zeugen etc. dazu. Und hier sind nur die wenigsten Menschen finanziell in der Lage einen solchen Prozess über mehrere Instanzen zu führen, zudem entstehen oftmals bereits hohe Kosten, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt. Damit man im Ernstfall nicht mangels finanzieller Mittel auf sein Recht verzichten muss, sollte rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bereichen bestehen beim Schadensersatz-Rechtsschutz in der Regel keine Wartezeiten. Das bedeutet, dass Verbraucher direkt mit Abschluss des Vertrages abgesichert sind. In den anderen Bereichen wie Arbeits-, Steuer- oder Wohnungsrechtsschutz beträgt die Wartezeit in der Regel drei Monate und beim Beratungsrechtsschutz für Unterhaltsfragen liegen diese bei sechs und beim erweiterten Rechtsschutz in Ehe-Unterhaltsfragen kann sogar eine Wartezeit von bis zu 36 Monaten bestehen.
Der Schadensersatz-Rechtsschutz hilft in der Regel immer dann, wenn es darum geht, Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtansprüche geltend zu machen. Nicht abgesichert ist dagegen die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen. Dieser Bereich gehört explizit zur Haftpflichtversicherung. Die eingeforderten Schäden können entweder materieller Natur, wie Reparaturkosten, Verdienstausfall oder Arztkosten oder auch ideeller Natur, wie bei Ehrverletzung, Schmerzensgeld u. Ä., sein. Dazu springt die Rechtsschutzversicherung auch dann ein, wenn beispielsweise eine andauernde schädigende Handlung unterlassen werden soll. Beispiele hierfür sind die Geruchsbelästigung durch ein benachbartes Unternehmen oder die wiederholte Lärmverursachung durch einen Nachbarn. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten aber nicht nur die Kosten, sondern vor allem auch die Leistungen der jeweiligen Anbieter miteinander vergleichen werden. Und hier sollte auch genau auf die jeweiligen Ausschlüsse geachtet werden. Diese befinden sich im Kleingedruckten der Vertragsbedingungen.
Bevor man als sogenannter Start-up den Weg in die Selbstständigkeit antritt, sind in der Regel einige Planungen erforderlich. Grundlage jeder erfolgreichen Existenzgründung ist natürlich eine funktionierende Geschäftsidee und um diese auf ihre Durchführbarkeit hin zu überprüfen, wird durch den Unternehmensgründer ein Businessplan erstellt. Zudem wird der Businessplan benötigt, um das benötigte Startkapital zu beschaffen bzw. um neue Geschäftspartner zu gewinnen. Des Weiteren gilt der Businessplan auch als Fahrplan für die ersten fünf Jahre einer Unternehmensgründung, denn so lässt sich jederzeit überprüfen, ob die geplanten Ziele erreicht wurden bzw. wo noch Nachholbedarf besteht. Es ist empfehlenswert vor der Firmengründung eine professionelle Existenzgründerberatung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich Fehler vermeiden, die später unter Umständen nicht mehr korrigiert werden können. In der Regel überstehen rund 80 Prozent der Firmengründer, welche eine Beratung in Anspruch genommen haben, die ersten fünf Jahre ohne nennenswerte Probleme. Die Kosten für eine Existenzgründerberatung können zu einem großen Teil über staatliche Förderungen wieder erstattet werden.
Die richtige Rechtsform wählen
Zu den Entscheidungen, welche bereits im Vorfeld der Firmengründung getroffen werden müssen, gehört auch die Wahl der Rechtsform. Eine schnelle und relativ einfache Möglichkeit der Existenzgründung bietet die Unternehmensgesellschaft (UG). Bei der UG handelt es sich vom Prinzip her um eine GmbH, wobei eine UG Gründung bereits ab einer Mindesteinlage von einem Euro möglich ist. Im Laufe der Zeit können dann Rücklagen gebildet werden, bis die Einlage für eine GmbH von 25.000 Euro erreicht ist. Allerdings gibt es keinen Zwang, die UG auch tatsächlich in eine GmbH umzuwandeln. Ein weiterer Vorteil sind die geringen Kosten, die bei der Gründung einer UG entstehen. Zu den Notarkosten kommen lediglich noch die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister. Da bei der Gründung ein Mustervertrag verwendet werden kann, fallen die Notargebühren relativ gering aus. Die UG ist somit eine sehr gute Alternative zur Limited, welche in Deutschland oftmals nicht so gerne gesehen ist.
Ziehen Menschen in eine neue Wohnung um, gibt es vieles zu organisieren. Eine Kleinigkeit, die immer wieder gern vergessen wird, ist die Beschriftung von Klingel und Briefkasten. Dies liegt auch daran, dass viele Menschen gar nicht wissen, ob die Beschriftung der Klingel eigentlich verpflichtend ist oder ob sich das jeder selbst aussuchen darf. Pauschal lässt sich sagen, dass jedes europäische Land diesbezüglich seine eigenen Gesetze hat. In Deutschland gibt es kein Gesetz, was Mietern vorschreibt, Namensschilder mit Magnet oder klebende Schilder an ihrer Klingel anzubringen. Dennoch darf nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Mieter selbst entscheiden kann, ob er seine Klingel beschriftet.
Die eigene Hausordnung kennen und anwenden
Auch wenn es keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Beschriftung der eigenen Klingel gibt, ist es in manchen Häusern dennoch ein Muss. In der Hausordnung hat der Vermieter respektive der Hausbesitzer die Möglichkeit, festzusetzen, ob der Mieter zu dieser Maßnahme verpflichtet ist. In den meisten Häusern wird die Angelegenheit so gehandhabt, dass der Mieter unten an der Haustürklingel ein Namensschild anbringen muss. Manchmal wird dieses auch vom Vermieter gestellt und direkt angebracht. Auch der Briefkasten sollte mit einem Namensschild versehen werden, damit die Post auch zuzustellen ist. Diesbezüglich hilft ein Blick in die Hausordnung, die dem eigenen Mietvertrag beiliegt weiter.
Warum ein Namensschild sinnvoll ist ..
Jedem Menschen ist es empfohlen, seine Klingel angemessen zu beschriften, auch wenn ihm dies weder vom Gesetz noch von der Hausordnung vorgeschrieben wird. Nur wenn der Name an der Klingel steht, ist gewährleistet, dass der Mieter auch Besuch oder Pakete empfängt. Ist die Klingel nicht beschriftet, fällt die Postzustellung schwer. Gerade in Notsituationen, die jedem in seinem Leben begegnen, ist es von äußerster Wichtigkeit, schnell gefunden zu werden. Daher raten Experten zur Beschriftung der Klingel. Sie gehen sogar noch weiter und fordern eine gesetzliche Bestimmung.
Manche Situationen im Leben erfordern rechtlichen Beistand. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Entweder ist es der betroffenen Person nicht möglich, ein Problem eigenständig aus der Welt zu schaffen, oder es geht um eine rechtliche Frage, die derjenige beantwortet wissen möchte. Geht es zum Beispiel um Rechtsangelegenheiten über ein Bausatzhaus, ist ein rechtlicher Rat von einem kompetenten Fachmann mitunter hilfreich, damit man sich in der Situation richtig verhalten kann. Wer eine rechtliche Frage hat, der kann sich im Internet umfassend informieren. Es gibt mittlerweile Plattformen, auf welchen fachlich versierte Anwälte die Fragen aller Menschen beantworten. In einem Forum kann die entsprechende Frage gestellt werden. Ein entsprechender Fachanwalt wird diese Frage dann beantworten und auf diese Art und Weise dem Betroffenen weiterhelfen.
Hilfe der Onlineanwälte bei allen erdenklichen Fragen
Ein rechtliches Problem kann in jedem Rechtsgebiet entstehen. Da nicht jeder Anwalt in der Lage ist, alle Fragen zu beantworten, sind in solchen Foren mehrere Anwälte registriert. Diese arbeiten in verschiedenen Fachgebieten. Es gibt eigentlich kein Rechtsgebiet, welches online nicht vertreten ist. Zivilrechtliche Fragen werden im Internet genauso beantwortet wie Fragen zum Mietrecht oder zur Straßenverkehrsordnung. Auch wenn jemand einen Straftatbestand beobachtet hat und nicht weiß, wie sich diesbezüglich angemessen zu verhalten ist, steht ein Onlineanwalt hilfreich zur Seite.
Zu sagen ist auch, dass Anwälte aus dem Internet keine rechtliche Vertretung übernehmen. Sie geben lediglich Ratschläge und verweisen eventuell auf renommierte Kollegen. Natürlich arbeiten online vertretene Anwälte nicht nur für das Internet. In den meisten Fällen sind sie Teil einer Kanzlei und geben ihre tägliche Berufserfahrung an Hilfe suchende Menschen weiter. Wer einem Anwalt, der online einen guten rechtlichen Rat gegeben hat, sofort vertraut, hat jedoch auch die Möglichkeit, diesen in seiner Kanzlei aufzusuchen und sein Mandant zu werden. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit, ist es möglich, sich von diesem anwaltlich vertreten zu lassen.