Grundsätzlich kann jeder Erwachsene eine Onlineshop eröffnen, wenn er einen Gewerbeschein vorlegen kann. Ihn kann die zuständige Gemeinde auf Anfrage ausstellen und meist gibt es hier keinerlei Probleme. Allerdings sollte man vorher überlegen, ob der Onlineshop als Haupt- oder Nebentätigkeit laufen soll, denn davon hängen einige wichtige Punkte ab. Als Selbstständiger mit Hauptgewerbe muss man sich selbst versichern, das bedeutet dass die Krankenversicherung und auch alle andere Versicherungen, die normalerweise im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses bestehen, selbst bezahlt werden müssen. Zu Beginn sollte man daher ein Nebengewerbe beantragen, vor allem wenn noch einen festen Job nachgegangen wird, der das Einkommen garantiert. Als gewerblicher Verkäufer, und ein solcher ist man mit einem eigenen Onlineshop immer, muss man dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung stellen. Welche das sind, lässt sich auf verschiedene Webseiten nachlesen.
Eine Einzelhandelserlaubnis ist ebenfalls notwendig und sie wird von der IHK (Industrie und Handelskammer) ausgestellt (Korrektur Die Aussage über eine Einzelhandeserlaubnis ist falsch. In Deutschland kann jeder einen Shop eröffnen. Vielen Dank an die IHK Mittlerer Niederrhein für den Hinweis). Eine Haftpflichtversicherung sollte ebenfalls abgeschlossen werden und damit sind die grundsätzlichen Voraussetzungen bereits erfüllt. Bei der Arbeitsagentur gibt es Broschüren und Kontaktadressen mit weiterführenden Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für Onlineshops, denn nicht für jede Branche gelten die gleichen Regeln. Der Lebensmittelmarkt unterliegt speziellen Regelungen und beim Verkauf von Markenware kann es ebenfalls zu zusätzlichen Vorgaben kommen, die erfüllt werden müssen. Auch das originale Bundesligatrikot von Schalke 04 lässt sich, wenn alle Voraussetzungen für einen Onlineshop erfüllt sind, im Netz verkaufen. Dazu müssen Kunden den Shop allerdings erst einmal finden und um das Thema Marketing sollte man sich schon vor der Beantragung eines Gewerbescheins für einen Onlineshop Gedanken machen, denn diese Investition soll sich am Ende ja auch lohnen.
Wer eine eigene Produktmarke kreiert, der muss viele rechtliche Dinge beachten, um nicht unnötig in Schwierigkeiten zu kommen. Alle wesentlichen Informationen darüber sind im Markenrecht zusammengefasst. Da es sich dabei mitunter um eine komplizierte Thematik handelt, empfehlen Experten jedem Menschen, der sich in einer derartigen Situation befindet, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Im Internet gibt es Antworten auf alle erdenklichen Fragen. So kann auch eine Eingabe der Begriffe Rechtsanwalt Markenrecht online hilfreich sein. Ein persönliches Gespräch mit einem Fachanwalt ist jedoch immer von Vorteil. Für jemanden, der sich generell über die Thematik informieren möchte, ist zumindest in Deutschland das Patent- und Markenamt der richtige Ansprechpartner. Das Unternehmen verfügt über eine großzügige Internetpräsenz, die viel Wissenswertes für jeden interessierten Nutzer bereithält. Zum Beispiel wird übersichtlich und ausführlich erklärt, was eigentlich eine Marke ist. Das Glossar behandelt aber noch weitere Begriffe, die das Markenrecht ausmachen. Auf Gebrauchs- und Geschmacksmuster wird dabei genauso eingegangen wie auf das Patent.
Ein Kontaktformular lässt sich dazu nutzen, die eigenen Fragen zu stellen. Ebenso wird der Nutzer über alle aktuellen Gesetzesänderungen des Markenrechts auf dem Laufenden gehalten. Das Deutsche Patent- und Markenamt vermittelt den Kunden auch weiter; Anlaufstellen in der Nähe lassen sich erfragen. Es wird des Weiteren genau darauf eingegangen, warum die Anmeldung einer selbst erschaffenen Marke von so großer Bedeutung ist. Die Vorteile werden aufgezeigt, die Nachteile werden beschrieben. Dem interessierten Nutzer werden Veranstaltungen vorgestellt, bei denen sich ein noch tieferer Einblick in den Bereich des Markenrechts erhalten lässt. Natürlich gibt es noch andere Internetseiten, die sich dieser Thematik widmen. Nach Anwaltskanzleien kann genauso gesucht werden wie nach Fachportalen. Auf den Seiten des DPMA jedoch sind all diese Informationen zusammengeführt. Es handelt sich dabei also um eine zentrale Anlaufstelle für alle Interessierten. Sollte das Onlineangebot nicht ausreichen, gibt es auch die Möglichkeit, telefonischen Kontakt zu den Mitarbeitern des Patent- und Markenamtes aufzunehmen.
Alle Jahre wieder heißt es für alle Autofahrer, Anfang November die Sommerreifen gegen die Winterreifen am Fahrzeug einzutauschen. Der Gesetzgeber hat hierzu eine Verordnung erlassen, wonach alle Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Eisglätte und Schneematsch nicht mehr mit Sommerreifen im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Bei Zuwiderhandlung kann sogar ein Bußgeld verhängt werden. Ein konkreter Zeitraum für die Winterreifenpflicht ist in der StVO allerdings nicht festgelegt, Experten jedoch empfehlen, die Winterreifen von Oktober an bis zum Wochenende nach Ostern auf dem Fahrzeug zu belassen. Auch auf den verschiedensten Internetseiten, etwa von Reifenherstellern und Autoversicherern, finden sich viele nützliche Winterreifen Tipps.
Doch woran erkennt man eigentlich einen Winterreifen? Winterreifen sind an der Seitenfläche mit M+S gekennzeichnet, was soviel wie Matsch und Schnee bedeutet. Der Grund für die Winterreifenpflicht liegt im Fahr- und Bremsverhalten bei winterlichen Straßenverhältnissen. Bedingt durch eine entsprechende Wahl des Werkstoffes sowie der Profilierung der Lauffläche haben Fahrzeuge mit Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen bei gleicher Geschwindigkeit einen wesentlich kürzeren Bremsweg. Hinzu kommt, dass Winterreifen auf glatten und vereisten Fahrbahnen wesentlich besser greifen und somit auch während der Fahrt das Fahrzeug sicher in der Spur bleibt. Gleiches gilt ebenso beim Anfahren, vor allem an einer Steigung, da die Räder nicht so schnell durchdrehen.
Plant man einen Winterurlaub in den Bergen, kommt man an Winterreifen keinesfalls vorbei. Besonders in Österreich drohen bei Nichtbefolgung hohe Bußgelder. Sogenannte Ganzjahresreifen sind absolut kein Kompromiss, da neben dem Profil auch die Außentemperaturen eine wesentliche Rolle spielen. Immerhin besteht zwischen Sommer und Winter ein Temperaturunterschied von bis zu 50 °C und das Reifenmaterial hat bei niedrigen Temperaturen ganz andere Eigenschaften als bei hohen. Dass man trotz Winterreifen die Fahrweise, insbesondere die Höchstgeschwindigkeit, an die gegebenen Verhältnisse anpassen muss, versteht sich von selbst.
Wer hat zu Hause schon so viel Platz im Bücherregal, dass ein dicker Wälzer wie das Bundesgesetzbuch noch hinein passt, auf dass er sofort die Arbeitsschutzgesetze einsehen kann, nachdem ihn der Chef dabei erwischt hat, wie er klammheimlich während der Arbeitszeit am Computer seiner neuen Leidenschaft, dem Sportwetten, nachgeht? Der Otto-Normal-Bürger wohl kaum. Bleibt vielleicht noch der Anwalt als Alternative? Nein, eher nicht – denn bei ihm ist verständlicherweise jede Antwort auf eine noch so kleine Frage kostenpflichtig. Also ist das Internet die letzte Hoffnung – und zwar eine, die sich erfüllt. Denn unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesministerium der Justiz in einem gemeinsam mit der juris GmbH betriebenen Projekt den Bundesbürgern nahezu das gesamte Bundesrecht bereit – und dies kostenlos.
Zwar sind die auf diesem Wege abrufbaren Gesetzestexte nicht in ihrer amtlichen Version vorhanden (diese findet man nämlich nur im Bundesgesetzblatt), dafür aber in der geltenden Fassung, welche absolut verlässlich und somit ausreichend ist. Über die Aktualität jener online präsentierten Gesetzestexte wacht die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz – sie listet unter dem Menüpunkt „Aktualitätendienst“ alle Änderungen und sorgt somit für die fortlaufende Konsolidierung der Gesetze. Wer also eine Info zu einem der Arbeitsschutzgesetze benötigt, wird hier sicherlich fündig. Dabei lässt sich die Suche auf zweierlei Art durchführen. Zum einen sind alle Gesetze ihrer Bezeichnung entsprechend in alphabetischer beziehungsweise numerischer Reihenfolge aufgeführt – dafür jedoch muss man die Gesetzes-Titel mit allen ihren amtlichen Kürzeln schon sehr genau kennen. Zum anderen ist aber auch die Stichwortsuche möglich – durch Eingabe eines Begriffes aus dem Text oder Titel des Gesetzes. Sind indessen noch mehr Infos gewünscht, so weist die Website auf das jeweils zuständige Bundesministerium hin und stellt unter einem Link auch die dazu gehörige Internet-Adresse zur Verfügung.
Die deutsche Gerichtsbarkeit unterscheidet zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Die Entwürfe für die Gesetze kommen von der Bundesregierung und wurden schon im Vorfeld durch Bundestag und – wenn notwendig – durch den Bundesrat abgesegnet. Dabei sind die Regierenden bestrebt, die Gesetze nicht zu “abstrakt” werden zu lassen, damit sie auch noch vom ganz “normalen” Bürger verstanden werden. Dass das nicht immer ganz einfach ist, zeigen die umfangreichen Gesetzbücher, die mit Aufschriften wie BGB, HGB, AG, StGB u. a. versehen sind. Außerdem werden Gesetze und Urteile immer kommentiert und deshalb sind viele Bücher mit Kommentaren bzw. Gesetze mit Randnummern versehen. Ein nicht juristisch bewanderter Bürger verliert da leicht den Überblick und selbst Rechtsanwälte blättern sich durch die Kommentare.
Dabei kann das Strafrecht ganz simpel gesehen werden: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, der wird dafür bestraft. Für jede Straftat gibt es den entsprechenden Paragraphen. So ist das auch beim Gesellschaftsrecht, beim Erbrecht – denn auch erben ist nicht immer ganz einfach –, beim Zivilrecht und Jugendrecht usw. Die Gesetzesvorgaben kommen von der Regierung – seien es die Bundesregierung oder die Landesregierung – und die deutschen Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Ohne eine gültige Gesetzgebung ist jedes Land eine Anarchie. In einer Anarchie will keiner leben. Gesetze schützen die Menschen, die in einem Land leben, davor, dass sie Schaden nehmen, bzw. sorgen dafür, dass der Täter für begangenen Schaden bestraft wird. Deutschland ist eine Demokratie und so werden die Gesetze von der Regierung auf den Weg gebracht; die Gerichte setzen diese bei ihren Urteilsfindungen um. Auch viele Gesetze in Bezug auf Wetten sind in den deutschen Gesetzbüchern zu finden. Ganz legal und fair geht es bei bet3000 zu. Dies ist ein Online-Wettbüro, bei dem der Wetteinsatz auch Gewinn bringen kann, und derjenige, der den Einsatz leistet, einen Bonus erhält.
Da alle Lebensbereiche immer mehr gesetzlich geregelt werden, steigt bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden der Wunsch nach einer Rechtschutzversicherung. Bei der Rechtschutzversicherung handelt es sich um eine Schadenversicherung und damit gelten die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Hier werden verschiedene Punkte geregelt und vor allem die Paragraphen 125 bis 129 des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) sind hier gültig.
Auch die Aufgaben, die eine Versicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer wahrnehmen muss, werden geregelt. Beispielsweise sind die Versicherer verpflichtet, einen gemeldeten Rechtschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und alle diesbezüglich notwendigen Erhebungen zu veranlassen. Sollte der Versicherer dann seine Leistungspflicht oder einen Teil davon wegen berechtigter Gründe verneinen, so darf er den Versicherungsnehmer darüber nicht längere Zeit im Unklaren lassen. Deckungssummen und Geltungsbereiche unterliegen ebenfalls bestimmten Vorschriften und auch das Rücktrittsrecht ist eindeutig geregelt.
Sondertarife, Selbstbeteiligungsgrenzen und Regelungen zur Kündigung eines Rechtschutzvertrags werden ebenfalls rechtlich geregelt und wer hier gut informiert ist, hat viele Vorteile. Da nicht jede Rechtschutzversicherung alle Bereiche des Lebens abdeckt, lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Bedürfnisse. Verkehrsrecht, Mietrecht oder Vermieter Rechtschutz sind nicht für jeden sinnvoll oder notwendig und nur mit den richtigen Geltungsbereichen lassen sich möglichst günstige Konditionen bei umfassendem Schutz finden. Schon beim Vergleich der verschiedenen Angebote sollte man alle Einzelpunkte betrachten und online einen Versicherungsvergleich nutzen. Online gibt es dazu weiterführende Informationen hier lassen sich auch relevante Angebote für verschiedene Bedürfnisse mit dem Rechtschutz Vergleich herausfiltern. Daneben hält die Seite Informationen zu den verschiedenen Bereichen der Rechtschutzversicherung bereit und man kann Grundsätzliches zum Privatrechtschutz dem Strafrechtsschutz oder auch dem Mietrechtschutz nachlesen.
Den Traum vom Eigenheim hegen viele doch nicht selten endet der eigentlich schöne Traum in einem Desaster von unfertigen Baustellen, gescheiterten Finanzierungen, Rechtsstreiten und sogar Ehescheidungen. Wer das Glück in den eigenen vier Wänden dauerhaft und nachhaltig sichern möchte, sollte bereits vor dem Baubeginn einige Rechtstipps unbedingt beachten.
Zu allererst lohnt die Frage der Versicherung. Dabei sollte man bedenken, dass das Versicherungsverhältnis bereits eine bestimmte Zeit lang (meist drei Monate) bestehen muss, bevor ein eingetretener Schadensfall reguliert werden kann bzw. bevor die Versicherung überhaupt greift. Die jeweiligen Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche – speziell auf Bauherren zugeschnittene – Produkte, ein Vergleich spart da oftmals bares Geld. Der private Hausbau kann grundsätzlich in drei verschiedenen Varianten geplant und durchgeführt werden: Kauf eines Grundstückes mit zu errichtendem Wohnhaus bei einem Bauträger (Bauträgervertrag); Bau eines schlüsselfertigen Hauses auf einem bereits vorhandenen Grundstück (Generalunternehmervertrag); Bau eines individuell planbaren Hauses auf einem vorhandenen Grundstück (Architekt). Jede Variante hat bestimmte rechtliche Konsequenzen und das Risiko sollte gut abgeschätzt werden. Hausbauten mit einem Architekten sind aus Kostengründen etwas aus der Mode gekommen, allerdings erhält man für sein Geld umfassende Beratungen und unabhängige Bauüberwachung – Vorteile, denen große Wichtigkeit zukommt.
Fällt die Entscheidung auf einen Bauträgervertrag, ist äußerste Vorsicht geboten. Zwar wirkt die Werbung “alles aus einer Hand” sehr attraktiv, doch gerade, weil die unabhängige Kontrolle fehlt, sollten alle Verträge und Pläne von einem Fachmann (Architekt oder Fachanwalt für Baurecht) kontrolliert werden. Wer auf diese vergleichsweise geringen Kosten verzichtet, kann später böse Überraschungen erleben, die weitaus teurer enden können. Viele Rechtsanwälte bieten jedoch Erstberatungen kostenlos an. Zudem sollten Bauaufträge erst denn erteilt werden, wenn alle Bewilligungen und Bescheide schriftlich vorliegen. Bei einem Generalunternehmervertrag empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb mit dem gesamten Bau zu beauftragen. Sinn dahinter ist, dass dieser Generalunternehmer im Fall der Fälle auch für Fehler seiner Subunternehmer haftet.
Oftmals gibt es im Leben Situationen, in denen man eine Rechtsauskunft benötigt. Das kann wegen der Wohnung oder wegen des Arbeitgebers sein, oder auch wegen einer vertraglichen Angelegenheit, wegen der Kündigung eines Abonnements und dergleichen. Wer ein Fahrzeug besitzt, wird manchmal auch mit dem Verkehrsrecht konfrontiert. In solchen Fällen gleich Rat bei einem Rechtsanwalt zu suchen, ist nicht selten eine kostspielige Angelegenheit. Daher ist in den meisten Fällen der Ratgeber Recht im Internet eine gute Alternative zum Anwalt zumindest aber die erste Anlaufstelle.
Im Internet gibt es mehrere Portale, die sich mit Rechtsfragen des Alltags wie etwa Mietrecht, Sorgerecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht und dergleichen, beschäftigen. Meistens werden diese Fragen anhand von Beispielen erläutert. Besonders vorteilhaft ist, dass die Fragen nach den einzelnen Rechtsgebieten gegliedert und bereits vorformuliert sind. Dadurch findet man mit wenigen Mausklicks auf nahezu jede Frage eine passende Antwort. Zum Beispiel erhält man eine präzise und verständliche Antwort wenn man etwa in eine Abo-Falle getappt ist oder eine Abmahnung erhalten hat. Die Fragen sind leicht verständlich und übersichtlich angeordnet. Außerdem ist die Nutzung dieser Portale kostenlos. Einen bedeutenden Rang nimmt das Thema Internetrecht ein, da es gerade auf diesem Gebiet in letzter Zeit immer wieder zu Rechtsfällen, wie etwa die Abo-Falle durch unseriöse Anbieter, kommt.
In einigen Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, direkt zu einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, nämlich dann, wenn keine passende Frage zur bestehenden Angelegenheit existiert. Auch dies ist online möglich. Verschiedene Internetseiten geben die Möglichkeit zur gezielten Suche eines Anwalts zum jeweiligen Rechtsgebiet. Allerdings ist diese Art von Rechtsberatung mit, wenn auch geringen, Kosten verbunden.
Seit das Internet den meisten Menschen zur Verfügung steht, gibt es auch Probleme mit dem Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und deren Vermarktung, wie Fotos und Texte, im Netz. Oft werden bei der Erstellung einer Seite Texte oder Bilder verwendet, die nicht der Rechteinhaber der Seite selbst erstellt hat. Eventuell besitzen daran Dritte ein Urheberrecht, welches mit der Verwendung verletzt wird. Auch wenn diese unrechtmäßige Verletzung unbeabsichtigt war, schützt dies nicht vor Klagen, Schadenersatz oder strafrechtlicher Verfolgung.
Sollen solche Elemente veröffentlicht werden, muss eine Genehmigung des Rechteinhabers vorliegen. Dieser muss genehmigen, dass sein Werk veröffentlicht wird, in welcher Art und Weise das geschehen darf, zu welchem Zeitpunkt und ob bei dieser Veröffentlichung der Name des Urhebers genannt werden muss. Auch darf man an derartig geschützten Werken nicht ohne Weiteres Veränderungen vornehmen, sowie die Einbindung des Textes in einen anderen Zusammenhang. Auch dafür müsste eine Genehmigung eingeholt werden.
Der Zeitraum, wie lange ein Urheberrecht gilt, ist klar festgelegt. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – danach kann eine freie Verwendung erfolgen. Etwas anders liegt es bei Personenfotos, auf die der Abgebildete Anspruch erhebt. Dieser erlischt bereits 10 Jahre nach dessen Tod. Der Urheber hat das Recht, wirtschaftliche Vorteile aus der Vermarktung seines Werkes zu verlangen. Bei einer Veröffentlichung im Netz handelt es sich um eine Vervielfältigung. Insgesamt muss man sagen, dass es sinnvoll ist, eine seriöse Firma wie die Social Media Hannover mit solchen Dingen zu betrauen, da sonst erhebliche Nachteile aus Nichtwissen entstehen können. Die Handhabung der Verwertungsrechte im Internet ist noch immer etwas umstritten. Eindeutige rechtliche Regelungen gibt es bisher in Deutschland nicht.
Die gesetzliche Erbfolge regelt, wie das Vermögen eines Verstorbenen verteilt werden soll, wenn er kein Testament verfasst hat. Sind mehrere Personen erbberechtigt, regelt die gesetzliche Erbfolge auch wie hoch der Anteil des Einzelnen am Erbe ist. Wenn es ein Testament gibt, regelt die gesetzliche Erbfolge lediglich die Höhe des Pflichterbes. Die Verwandten des Erblassers sind die gesetzlichen Erben. Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern, Neffen, Onkel usw.) gehören zu diesem Personenkreis und sie werden in die Erbenordnung eingeteilt. In der ersten Erbordnung stehen alle Abkömmlinge (Kinder und Enkel) des Erblassers. Auch uneheliche oder adoptierte Abkömmlinge sind darin enthalten. In der zweiten Erbordnung finden sich die Eltern und deren Abkömmlinge. (Mutter, Vater, Geschwister, Neffen, Nichten usw.) werden hier aufgeführt. In der dritten und vierten Reihe stehen die Großeltern und Urgroßeltern und deren Abkömmlinge (Tante, Onkel, Großneffe).
Sind Erben aus der ersten gesetzlichen Erbfolge enthalten, so sind Verwandte der 2. Erbfolge nicht berufen. Diese Regel setzt sich durch alle Erbordnungen fort. Bei der Abstammung gibt es einige Besonderheiten, denn Erbberechtigte, die zu Zeitpunkt des Erbfalles noch nicht geboren, aber bereits gezeugt sind, sind ebenfalls erbberechtigt. Sie werden durch den Leibesfruchtpfleger gesetzlich vertreten. Das Erbe wird unter den Erbberechtigten aufgeteilt. Ehegatten beerben sich gegenseitig jeweils zur Hälfte, wenn eine Gütergemeinschaft vorgelegen hat und die zweite Hälfte des Erbes geht an die anderen Erbberechtigten. Bei einer Gütertrennung definiert sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten über die Anzahl der miterbberechtigten Kinder. Wenn eine Zugewinngemeinschaft bestand, erfolgt ein Ausgleich des Zugewinns, was in der Regel bedeutet, dass der Erbteil des Ehegatten um ein Viertel erhöht wird. Diese Fakten und viele weitere Informationen können Sie im Portal Erbrecht-heute.de ebenfalls nachlesen.