Seit das Internet den meisten Menschen zur Verfügung steht, gibt es auch Probleme mit dem Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und deren Vermarktung, wie Fotos und Texte, im Netz. Oft werden bei der Erstellung einer Seite Texte oder Bilder verwendet, die nicht der Rechteinhaber der Seite selbst erstellt hat. Eventuell besitzen daran Dritte ein Urheberrecht, welches mit der Verwendung verletzt wird. Auch wenn diese unrechtmäßige Verletzung unbeabsichtigt war, schützt dies nicht vor Klagen, Schadenersatz oder strafrechtlicher Verfolgung.
Sollen solche Elemente veröffentlicht werden, muss eine Genehmigung des Rechteinhabers vorliegen. Dieser muss genehmigen, dass sein Werk veröffentlicht wird, in welcher Art und Weise das geschehen darf, zu welchem Zeitpunkt und ob bei dieser Veröffentlichung der Name des Urhebers genannt werden muss. Auch darf man an derartig geschützten Werken nicht ohne Weiteres Veränderungen vornehmen, sowie die Einbindung des Textes in einen anderen Zusammenhang. Auch dafür müsste eine Genehmigung eingeholt werden.
Der Zeitraum, wie lange ein Urheberrecht gilt, ist klar festgelegt. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – danach kann eine freie Verwendung erfolgen. Etwas anders liegt es bei Personenfotos, auf die der Abgebildete Anspruch erhebt. Dieser erlischt bereits 10 Jahre nach dessen Tod. Der Urheber hat das Recht, wirtschaftliche Vorteile aus der Vermarktung seines Werkes zu verlangen. Bei einer Veröffentlichung im Netz handelt es sich um eine Vervielfältigung. Insgesamt muss man sagen, dass es sinnvoll ist, eine seriöse Firma wie die Social Media Hannover mit solchen Dingen zu betrauen, da sonst erhebliche Nachteile aus Nichtwissen entstehen können. Die Handhabung der Verwertungsrechte im Internet ist noch immer etwas umstritten. Eindeutige rechtliche Regelungen gibt es bisher in Deutschland nicht.