Tätigt ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit oder einer Tätigkeit die auf das Wissen des Betriebes beruht eine Erfindung, wird diese als Arbeitnehmererfindung oder Diensterfindung bezeichnet. In solch einem Fall ist er dazu verpflichtet, den Arbeitgeber in Textform über seine Erfindung zu unterrichten. Mit der Tätigung dieser sogenannten Erfindungsmeldung gehen alle Rechte die die Erfindung betreffen auf den Arbeitgeber über. Erkennt der Chef den Wert der Innovation kann er die Erfindung annehmen und zum Patent anmelden. Dies widerspricht eigentlich dem § 6 des Patentgesetzes, in dem geschrieben steht, dass dem Erfinder das Recht auf das Patent zusteht, weshalb die speziellen Regelungen was Erfindungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses betrifft, im Arbeitsnehmererfindungsgesetzt geregelt wurden.
Gastbeitrag von Manon Hotz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, so steht der Arbeitnehmer zunächst oft vor einem Schock. Dennoch muss der Arbeitnehmer nun wohl überlegt handeln. Es gilt gesetzliche Fristen zu wahren, um sich alle Rechte vorzubehalten.
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat sich der Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Nur so kann er vermeiden, wenn ihm Ansprüche auf Arbeitslosengeld zustehen, dass er finanzielle Nachteile erleidet.
Weiterhin kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgegangen werden. Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage, so kann gegen die Kündigung i.d.R. nichts mehr unternommen werden.
In diesen drei Wochen müssen die Erfolgsaussichten, gegen eine Kündigung vorzugehen, abgeschätzt werden. Es ist zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz auf den Arbeitgeber anwendbar ist. Dies ist bei einer bestimmten Anzahl von beschäftigten Arbeitnehmern (i.d.R. mehr als zehn) bei einem Arbeitgeber der Fall.
Für viele Menschen ist das Ausfüllen der Steuererklärung eine äußerst lästige Pflicht, die noch dazu mit hohen Nachzahlungen einhergehen kann. Andere Steuerzahler hingegen fiebern dem Jahreswechsel entgegen, da sie eine Rückzahlung zu erwarten haben.
Beide Gruppen sollten sich jedoch gründlich informieren, denn bei einer Pflicht zur Abgabe kann man trotzdem einiges zu den eigenen Gunsten herausholen. Für die Glücklichen, die eine Rückzahlung zu erwarten haben sind auch weitere Absetzungsmöglichkeiten noch interessant.
Ein Testament zu erstellen ist für viele Menschen angstbesetzt, denn sich gleichzeitig mit dem eigenen Tod beschäftigen zu müssen, das ist natürlich nicht schön. Trotzdem ist es sinnvoll, dieses Vorsorgedokument zu erstellen. Zudem sollte man es auch in vielen weiteren Lebenslagen noch einmal auf seine Aktualität hin überprüfen.
Eine Abmahnung verschickt ein Arbeitgeber in aller Regel nicht ohne Grund. Sie ist neben der Kündigung unter Arbeitnehmern die bekannteste disziplinrechtliche Maßnahme. Wenn die Verhältnismäßigkeit geklärt ist, kann im schlimmsten Fall eine außerordentliche Kündigung nach § 314 Abs. 2 BGB die Folge der Abmahnung sein.
In vielen Fällen soll sie einen Arbeitnehmer der aus der Reihe tanzt disziplinieren. In manchen Fällen jedoch ist sie auch geeignet, den Weg freizumachen zur arbeitsrechtlichen oder auch fristlosen Kündigung. Auf diese Weise sind Abmahnungen auch geeignet sie missbräuchlich zu verwenden. Dieser Anwalt für Arbeitsrecht hat sich spezialisiert auf diese und weitere Fälle und dort erhalten Betroffene Beratung und wenn es sein muss auch Hilfe vor dem Arbeitsgericht.
Mit einer Versicherung will man sich als Versicherungsnehmer gegen verschiedene Risiken absichern und geht davon aus, dass die Versicherung im Schadenfall einspringt und eine finanzielle Entschädigung leistet. Allerdings gibt es beim Versicherungsrecht unzählige Vorschriften und noch mehr Ausnahmen. Im Normalfall beschäftigt man sich als Versicherungsnehmer nicht mit den Details, doch im Schadenfall werden die einzelnen Klauseln im Vertrag interessant, wenn die Versicherung keine Leistungen erbringen will. Wer sich vorab informiert, investiert zwar Zeit, kann aber auch Geld sparen.
Jedes Jahr landet eine Vielzahl von Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern vor den deutschen Gerichten. Zu den häufigsten Gründen gehören vom Vermieter verlangte Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen oder zu hohe Betriebskostenabrechnungen.
Mieter sollten sich in jedem Fall schon im Vorfeld gründlich über ihre Rechte informieren. Dies spart in der Regel Ärger und vor allem auch Kosten.
Informationen zu den Rechten und Pflichten von Mietern finden sich unter anderem im Internet. Dazu können Mieter auch einen Fachanwalt zurate ziehen. Im Folgenden einige aktuelle Urteile zu den Rechten von Mietern.
Das Familienrecht greift bei allen Themen rund um die Ehe und Familie, sowie auch den wichtigen Bereich der Kinder. Anwälte im Familienrecht sollten deshalb bei der Interessenvertretung viel Einfühlungsvermögen mitbringen denn die Mandanten befinden sich zudem zumeist in einer schwierigen seelischen Lage.
Falls sich die scheidungswilligen Eheleute nicht einigen Können, sollten sie schon rechtzeitig auf das Verhandlungsgeschick eines Anwalts des Vertrauens setzen. Zumeist können Unbeteiligte wesentlich freier vermitteln, als der direkt Betroffene. Unter Umständen ist dann sogar eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, die Zeit und Nerven spart.
Bewährte Software hilft bei der Abrechnung der Löhne und Gehälter. Vom Kleinunternehmen, bis hin zu großen Lohn- und Buchhaltungsbüros nutzen viele Buchhaltungen die Softwarelösungen von Lexware. Die komplette Lohnbuchhaltung kann komprimiert mit einer einzigen Software erledigt werden. Jedermann kann sich selbst überzeugen von der Qualität, denn ein 4-wöchiger kostenloser Test lässt hierzu jede Möglichkeit offen.
In einem Arbeitsverhältnis gehen beide Seiten, sprich sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, diverse Pflichten ein. Während der Arbeitnehmer unter anderem zur Verschwiegenheit über Firmeninterna verpflichtet ist, hat der Arbeitgeber beispielsweise die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen und hierfür stets auch entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Zum Schutz des Arbeitnehmers übernimmt der Arbeitgeber gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflichten. Zu den Fürsorgepflichten zählen beispielsweise der Schutz des Lebens und die Erhaltung der Gesundheit des Arbeitnehmers während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit. Hierfür gestaltet der Arbeitgeber die Arbeitsräume und Geräte bestenfalls so, dass keine Gefährdung für den Arbeitnehmer vorliegt. Er trägt also die Verantwortung dafür, dass sich der Arbeitnehmer sicher in den betrieblichen Räumlichkeiten bewegen und fachgerecht seiner täglichen Arbeit nachgehen kann, ohne dabei eine Verletzung zu erfahren.
Doch auch die in die Arbeit eingebrachten persönlichen Sachen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber in besonderem Maße zu schützen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eingebrachte Kleidung oder um Werkzeug handeln. Aber auch, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsweg mit einem Dienstfahrzeug beschreitet, muss der Arbeitgeber hier entsprechende Schutzmaßnahmen, wie die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs zu überprüfen, treffen.