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Was versteht man unter einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung?
Das Urheberrecht umfasst das Recht des Wertschöpfers an seinem geistigen Eigentum. Als geistiges Werk bezeichnet man die inhaltliche und äußerliche Form einer Schöpfung. Schriftsteller, Fotografen, Erfinder und viele andere halten also ein Urheberrecht an ihren Schöpfungen. In den letzten Jahren wurden immer mehr Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erteilt und vor allem im Internet gibt es viele Berichte dazu.
Scheidung ohne Anwalt – ein gewagtes Unterfangen
Immer wieder hört man davon, dass Eheleute sich scheiden lassen wollen, ohne dafür einen Anwalt zu bemühen. Damit sollen die Kosten für eine Scheidung gesenkt werden, denn schnell laufen für eine Scheidung mehrere tausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten auf. Wer nun allerdings glaubt, dass in Deutschland eine Ehe gänzlich ohne Rechtsbeistand ausgelöst werden kann, befindet sich auf dem berühmten Holzweg.
Was versteht man unter dem Begriff nachehelicher Unterhalt?
Der nacheheliche Unterhalt soll ehebedingte finanzielle Nachteile ausgleichen. Damit unterscheidet er sich vom Trennungsunterhalt, denn hier reicht ein Einkommensunterschied aus um einen Anspruch zu erhalten. Der häufigste Grund für einen nachehelichen Unterhalt sind gemeinsame Kinder. Wäre die Ehe kinderlos geblieben, hätte die Frau weiter ihrem Job nachgehen und damit ein vollwertiges Einkommen erzielen können. Durch die Geburt der Kinder und deren Erziehung ist ihr also ein finanzieller Nachteil während der Ehe entstanden und dieser soll mit dem nachehelichen Unterhalt ausgeglichen werden. Er muss nur solange gezahlt werden, wie der ehebedingte Nachteil vorhanden ist. Eine Frau, die ein Jahr nach der Geburt eines Kindes ohne Einkommen Zuhause geblieben ist, erhält bei ihrem Wiedereinstieg in den Job weniger Gehalt als sie bekommen hätte, wenn sie keine Pause gemacht hätte. Dies ist ein Nachteil und sie erhält solange nachehelichen Unterhalt, bis sie das Gehaltsniveau erreicht hat, auf dem sie ohne Kinderpause wäre. Wie der allgemeine Unterhalt muss auch der nacheheliche Unterhalt nicht für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt werden, denn grundsätzlich muss jeder Ex-Ehegatte für seinen eigenen Unterhalt selbst sorgen. Nur bestimmte Gründe wie schwere Krankheiten können hier zu Ausnahmefällen führen. Eine Verbesserung des Einkommens auf Seiten des Unterhaltsberechtigten und eine Verschlechterung des Einkommens auf Seiten des Unterhaltspflichtigen kann dazu führen, dass sich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verringert oder komplett wegfällt. Das Recht auf nachehelichen Unterhalt kann auch verwirkt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eintritt oder erneut mit einem anderen Partner den Bund fürs Leben schließt.Was kostet eine Scheidung?
Wenn die Liebe in einer Ehe erst einmal verschwunden ist und man den ersten Schmerz überwunden hat, stehen praktische Probleme im Vordergrund. Die Kosten für eine Scheidung sind dabei eine Hauptsorge, denn zu den emotionalen Problemen drohen hier auch noch finanzielle Schwierigkeiten. Dass Scheidungen teuer werden können, hört und liest man immer wieder und da sich die Kosten nicht pauschal angeben lassen, macht sich schnell Verunsicherung breit. Anwalts- und Gerichtsgebühren, Unterhaltsleistungen und die Änderung der Lohnsteuerklasse sind Einzelfaktoren, die sich vor dem geistigen Auge zu Ausgabentürmen formen, die man im ersten Moment nicht mehr überschauen kann. Wie bei allen Gerichtsverfahren hängen die Kosten vom Streitwert ab. Wenn die Eheleute schon vor dem Einreichen der Scheidung viele Einzelpunkte einvernehmlich klären können, fließt der ehemals gemeinsame Haushalt und die Bestimmung der Unterhaltsleistungen nicht mehr in den Streitwert ein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Anwälte bei Scheidungsverfahren auch nicht anwesend sein, was die Kosten weiter senkt. So lassen sich die Gerichtskosten deutlich senken. Der Streitwert errechnet sich dann nur noch aus dem erzielten Nettoeinkommen beider Ehepartner innerhalb der letzten drei Monate vor dem Einreichen der Scheidung. Nimmt man einen Streitwert von 11000 Euro an, weil beide Ehegatten in den letzten drei Monaten diese Summe zusammen verdient haben, so ergibt sich ein Streitwert von etwa 1500.- Euro zuzüglich der Gerichtsgebühren von etwa 200.- Euro. War das Einkommen höher, so erhöht sich damit auch der Streitwert und die Scheidung wird dementsprechend teurer. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Diese lässt sich beim zuständigen Amtsgericht beantragen wobei die Einkommenssituation natürlich belegbar sein muss.Bekommt man bei einer Kündigung eine Abfindung?
Nicht in jedem Kündigungsfall steht dem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung zu. Der Gesetzgeber regelt genau, wann der Verlust des Arbeitsplatzes mit einer Abfindung abgegolten werden kann. Die Abfindung ist eine Leistung, die einmal bezahlt wird. Sie soll alle Rechtsansprüche abgelten, die sich aus der Kündigung ableiten könnten. Vorwiegend werden Abfindungen gezahlt, wenn verschlechterte Arbeitsbedingungen oder ein Abbau der Arbeitsplätze in einer Firma der Grund der Kündigung sind. Bis zum 01.04.2004 galt bei betriebsbedingten Kündigungen, dass für einfache Arbeitnehmer keine Abfindung vorgesehen war. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses musste sie erst erstritten werden. Seit 2004 jedoch gelten neue Regelungen und darin ist auch die Höhe einer Abfindung festgehalten. So erhält der Arbeitnehmer bereits mit dem Kündigungsschreiben ein Abfindungsangebot, das gültig wird, wenn er die Klagefrist verstreichen lässt, ohne aktiv zu werden. Die Höhe der Abfindung beträgt die Hälfte der Monatsverdiente für jedes Jahr, das der Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat. Dabei werden Zeiträume von mehr als sechs Monaten auf ein Jahr aufgerundet. Schon vor dieser Regelung wurde in Streitfällen meist von 0,5 Monatsverdiensten ausgegangen, daher wurde diese Regelung übernommen. Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass der die Höhe der Abfindung besser einschätzen kann und der Arbeitnehmer erhält durch das neue Gesetz eine größere Rechtssicherheit. Doch wenn ein Arbeitgeber die Kündigung für zweifelsfrei rechtsgültig hält, muss er gar keine Abfindung anbieten. Der Arbeitnehmer seinerseits muss eine angebotene Abfindung nicht annehmen und kann Kündigungsschutzklage einreichen, wenn er glaubt, dass dies langfristig Vorteile bringt.Infos zum gesetzlichen Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz ist ein Teil des Privatrechts, der regelt, wann eine Kündigung auszuschließen ist oder erschwert werden kann. In verschiedenen Bereichen gilt ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Im Mietrecht, im Arbeitsrecht und im Versicherungsrecht gelten gesetzliche Bestimmungen bei einer Kündigung. Grundsätzlich sind alle Verträge, die eine Dauerschuld beinhalten, vom gesetzlichen Kündigungsschutz betroffen. Streitigkeiten ergeben sich jedoch häufig beim Arbeitsrecht, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen kündigen will. Der Gesetzgeber regelt, welche Gründe eine berechtigte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses haben kann. Verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Gründe berechtigen einen Arbeitgeber grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Der allgemeine, gesetzliche Kündigungsschutz regelt aber auch, welche Mitarbeiter bei einer betrieblich bedingten Kündigung zuerst betroffen sind. So müssen Arbeitsnehmer ausgewählt werden, deren soziale Situation am wenigsten durch die Kündigung strapaziert wird. Der Arbeitgeber muss zusätzlich in einer nachvollziehbaren unternehmerischen Entscheidung darlegen, warum ein Abbau von Arbeitsplätzen notwendig wird. Gerichte überprüfen allerdings nicht die Gründe, sondern kontrollieren nur das Vorhandensein dieser Erklärung. Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten sind die Auswahlkriterien bei betriebsbedingten Kündigungen. Verhaltensbedingte Kündigungen sind nur möglich, wenn bereits eine Abmahnung für ein ähnliches Fehlverhalten erteilt wurde und unter personenbedingte Kündigungen fallen beispielsweise krankheitsbedingte Kündigungen. Auch hier wird genau geregelt, wann ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit kündigen darf. Der gesetzliche Kündigungsschutz deckt also die wichtigsten Bereiche im Arbeitsrecht ab und zusätzlich werden bestimmte Personengruppen gesondert geschützt. Werdende Mütter, Schwerbehinderte, Auszubildende und Zivildienstleistende gelten als besonders schutzbedürftig und auch Betriebsräte, Personalratsmitglieder oder Datenschutzbeauftragte können nur in ganz bestimmten Fällen gekündigt werden.Wie definiert sich der Pflichtteil beim Erbrecht?
Als Pflichtteil bezeichnet man den Teil eines Erbes, der nahen Angehörigen des Verstorbenen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe zusichert. Bereits im römischen Recht ging man davon aus, dass Vorfahren oder Nachkommen die natürlichen Erben einer Person sind und somit auf jeden Fall erbberechtigt sein müssen. Nur unter bestimmten Umständen sollte eine Enterbung möglich sein. Heute, im Jahr 2011, beträgt der Pflichtteil die Hälfte des Wertes vom gesetzlichen Erbteil. Würde jemand nach der gesetzlichen Erbfolge ein Viertel des Vermögens eines Verstorbenen erben, so sichert ihm der Pflichtteil ein Achtel zu. Berechnet wird der Pflichtteil aus dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes. Die Erben müssen dem Pflichtteilberechtigten auf Verlangen über den Bestand des Vermögens Auskunft erteilen und Angaben zu allen Schenkungen und Verpflichtungen machen. Dabei kann der Pflichtteilsberechtigte auch verlangen, dass diese Auskunft in einem sauberen Verzeichnis erstellt wird oder dass ein Notar die Vermögensaufstellung übernimmt. Hat der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten etwas geschenkt, das ausdrücklich auf das Erbe angerechnet werden sollte, so muss eine Willenserklärung vom Erblasser vorliegen, die bei Überlassung der freigiebigen Zuwendung dem Pflichtteilsberechtigten zugeht. Nur dann kann eine Schenkung, die zu Lebzeiten des Erblassers stattgefunden hat, vom Pflichtteil abgezogen werden. Der Anspruch auf ein Pflichtteilserbe erlischt drei Jahre nachdem der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch in Kenntnis gesetzt wurde oder spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall, wenn der Pflichtteilserbe keine Kenntnis von seinem Anspruch hatte. Von einem Zusatzpflichtteil spricht man im Erbrecht, wenn der Pflichtteilsberechtigte zwar geerbt hat, aber sein Erbteil weniger wert ist, als der Pflichtteil, der ihm zustünde. Er kann dann von seinen Miterben verlangen, dass sie den fehlenden Teil als Gelbetrag an ihn auszahlen.Erbrecht hört man meistens in Verbindung mit einem Muster vom Berliner Testament
Das Berliner Testament ist ein Begriff, den sicher viele schon einmal gehört haben. Dahinter verbirgt sich ein gemeinschaftliches Testament von Lebenspartnern oder Eheleuten, in dem sie sich gegenseitig als alleinige Erben bestimmen und gleichzeitig festlegen, an wen das Vermögen fallen soll, wenn der letzte der Gemeinschaft verstorben ist. Das Ziel des Berliner Testamentes ist, dass die Ehegatten sich gegenseitig absichern und die Abkömmlinge der Verstorbenen aus der Erbfolge gestrichen werden. Laut der gesetzlichen Erbfolge würden ansonsten die überlebenden Partner das Erbe mit den Abkömmlingen teilen müssen und nur einen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens haben.