Wer im Job über ein Firmenfahrzeug verfügen kann darf damit noch lange keine Privatfahrten machen. Diese Erlaubnis erfordert eine gesonderte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der Privatfahren mit dem Firmenwagen grundsätzlich untersagen kann. In den meisten Fällen dürfen die Firmenwagen jedoch auch privat genutzt werden, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird. Das gilt auch für Selbstständige, die ihr Fahrzeug sowohl für berufliche wie auch für private Zwecke nutzen, wobei hier die Abrechnungsmethode bei der Steuer beachtet werden muss, da private Fahrten anders versteuert werden als berufliche Einsätze.
Seit das Internet den meisten Menschen zur Verfügung steht, gibt es auch Probleme mit dem Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und deren Vermarktung, wie Fotos und Texte, im Netz. Oft werden bei der Erstellung einer Seite Texte oder Bilder verwendet, die nicht der Rechteinhaber der Seite selbst erstellt hat. Eventuell besitzen daran Dritte ein Urheberrecht, welches mit der Verwendung verletzt wird. Auch wenn diese unrechtmäßige Verletzung unbeabsichtigt war, schützt dies nicht vor Klagen, Schadenersatz oder strafrechtlicher Verfolgung.
Sollen solche Elemente veröffentlicht werden, muss eine Genehmigung des Rechteinhabers vorliegen. Dieser muss genehmigen, dass sein Werk veröffentlicht wird, in welcher Art und Weise das geschehen darf, zu welchem Zeitpunkt und ob bei dieser Veröffentlichung der Name des Urhebers genannt werden muss. Auch darf man an derartig geschützten Werken nicht ohne Weiteres Veränderungen vornehmen, sowie die Einbindung des Textes in einen anderen Zusammenhang. Auch dafür müsste eine Genehmigung eingeholt werden.
Der Zeitraum, wie lange ein Urheberrecht gilt, ist klar festgelegt. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – danach kann eine freie Verwendung erfolgen. Etwas anders liegt es bei Personenfotos, auf die der Abgebildete Anspruch erhebt. Dieser erlischt bereits 10 Jahre nach dessen Tod. Der Urheber hat das Recht, wirtschaftliche Vorteile aus der Vermarktung seines Werkes zu verlangen. Bei einer Veröffentlichung im Netz handelt es sich um eine Vervielfältigung. Insgesamt muss man sagen, dass es sinnvoll ist, eine seriöse Firma wie die Social Media Hannover mit solchen Dingen zu betrauen, da sonst erhebliche Nachteile aus Nichtwissen entstehen können. Die Handhabung der Verwertungsrechte im Internet ist noch immer etwas umstritten. Eindeutige rechtliche Regelungen gibt es bisher in Deutschland nicht.
Den richtigen Rechtsanwalt in der Nähe zu finden, ist nicht immer leicht. Die größte Chance, einen qualifizierten und seriösen Rechtsanwalt in der Nähe zu finden, bietet das Internet. Hier gibt es diverse Seiten, die sich ausschließlich der Suche nach Rechtsanwälten widmen. Ob der Rechtsanwalt in Frankfurt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist oder die Anwaltskanzlei in Berlin, die sich auf Erbrecht versteht: Sie zu finden, kostet manchmal viel Zeit und Nerven. Doch es kann auch einfach gehen, wenn man weiß, wen man fragen muss.
Auf vielen Seiten kann man durch die Eingabe von Suchkriterien die Auswahl bereits nach Wunsch filtern und sich so beispielsweise nur Fachanwälte für Arbeitsrecht anzeigen lassen oder nur Anwälte in einer Entfernung von 10 km auswählen. Das Internet bietet auch den Vorteil, dass man auf vielen Seiten auch gleichzeitig die Bewertungen von Mandanten lesen kann und sich so bereits im Vorfeld ein Bild des Anwalts machen kann. Da die Seiten ihre Einträge meistens aus Telefonbüchern beziehen, kann man auch dort einen Blick hineinwerfen. Alternativ natürlich auch in das gute alte gedruckte Telefonbuch.
Eine alternative Möglichkeit ist auch der Gang zum Amtsgericht bzw. Landgericht, denn meist führen diese Gerichte eine Liste mit den bei ihnen registrierten Anwälten. Zwar sind nicht alle Anwälte bei Gerichten zugelassen, doch empfiehlt es sich – wenn schon – einen Anwalt zu wählen, der einen im Bedarfsfall auch vor Gericht vertreten darf. Deshalb führen die Gerichte eine sehr zuverlässige Liste der örtlichen Anwälte. Je nachdem, welches Problem man hat und wie kompliziert es ist, kann es vorteilhaft sein, sich einen entsprechenden Fachanwalt zu suchen, selbst wenn er ein paar Kilometer weiter entfernt praktiziert.
Für Schäden, die beim Bau eines Hauses, beim Umbau oder bei der Sanierung desselben gegenüber Dritten entstehen, ist der Bauherr bzw. der Eigentümer der Immobilie schadensersatzpflichtig. Das bestimmt das BGB mit dem § 823, aus dem sich die Grundlage für die Haftung ergibt. Für Schäden steht der Bauherr mit seinem gesamten Vermögen in der Haftung. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht ist die Absicherung des Bauherrn im Schadensfall. Es reicht nicht aus, wenn das Schild “Betreten der Baustelle verboten” aufgestellt wird, denn Eltern haften nicht immer für ihre Kinder. Die Haftung der Eltern ist nur im Rahmen der Aufsichtspflicht gegeben, und erst, wenn die Kinder als Schadensverursacher das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind sie strafmündig. In einem solchen Fall muss der Bauherr in der Regel die Kosten, die z. B. durch Vandalismus entstanden sind, selbst tragen.
Personenschäden und Sachschäden, die während des Zeitraums des Baus geschehen, sichert diese spezielle Haftpflichtversicherung ab. Allerdings sollte der Bauherr für seine eigene Person und seiner Familie eine Unfallversicherung abschließen, die auch die Absicherung bei Berufsunfähigkeit einschließt. Es ist üblich, dass Architekten und die Firma, die den Bau ausführt, eigene Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben, doch die Sicherheit der Baustelle geht zulasten der Haftung des Bauherrn. Der Abschluss einer speziell auf den Bau ausgerichteten Haftpflichtversicherung hat auch den Vorteil, dass sich die Versicherung gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzt, ohne den Bauherrn finanziell zu belasten.
Diejenigen, die beim Hausbau helfend zur Hand gehen, sollten bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sein, damit sie im Falle eines Unfalles o. Ä. abgesichert sind. Jeder Bauherr ist darauf bedacht, Kosten zu sparen, doch wer hier spart, spart am falschen Platz. Ist ein Schaden erst einmal entstanden, kann dieser für den Bauherrn sehr teuer werden. Der Bauherr muss seiner Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Überwachung der Baustelle sowie die Verkehrssicherheitspflicht obliegen dem Bauherrn. Für Einflüsse, für die der Bauherr nicht verantwortlich ist, wie z. B. witterungsbedingte Einflüsse oder Diebstahl, werden durch die Bauleistungsversicherung während des Zeitraumes vom Rohbau zum Neubau abgesichert.
Der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung sollte auch getätigt werden. Diese Versicherung tritt dann ein, wenn z. B. bereits fertiggestellte Teile des Hauses durch Brand, Explosion o. ä. beschädigt werden. Der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung wird in der Regel von den Banken gefordert, wenn es um die Bewilligung von Darlehen geht.
In Bezug auf Versicherungen neigen viele Verbraucher zu gegensätzlichen Reaktionen. Eine große Gruppe von Verbrauchern lehnt Versicherungen kategorisch ab und betrachtet sie als Geldverschwendung. Sie verlassen sich lieber auf ihr Glück, bedenken dabei aber nicht, dass ein Schadensereignis ihren finanziellen Ruin bedeuten könnte. Andere Verbraucher wiederum sind übervorsichtig und haben Versicherungen für alle möglichen Fälle. Damit verschwenden sie Geld, denn viele Versicherungen sind überflüssig. Richtig ist der Mittelweg, der Abschluss von Versicherungen, die empfehlenswert sind. Zu dieser Gruppe gehören auch Rechtsschutzversicherungen. Es gibt viele Internetseiten, auf denen man die jeweilige Rechtsschutzversicherung im Vergleich finden kann.
Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags kann man sich dort ausführlich über die Konditionen informieren. Eine Rechtsschutzversicherung für jeden Rechtsfall existiert allerdings nicht. Gerade für familienrechtliche Fragen wie Scheidung oder Unterhaltszahlung aber auch für Probleme rund um den Hausbau übernimmt keine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Grundsätzlich müssen die Verbraucher zudem bedenken, dass eine Rechtsschutzversicherung mit umfangreichem Leistungsangebot mehr kostet, als eine, die nur Basisschutz bietet.
Ob und welche Arten der Rechtsschutzversicherung benötigt werden, kann nicht allgemein gesagt werden, sondern hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Eine Basisrechtsschutzversicherung bietet Rechtsschutz bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, zu denen beispielsweise Probleme mit Handwerkern zählen. Zu den Leistungen gehört die telefonische Beratung durch einen Anwalt, aber auch der Besuch eines Vertragsanwalts, wenn das notwendig wird. Viele Rechtsschutzversicherungen erlauben die Zubuchung von Sonderbereichen. Dazu gehören das Mietrecht, das Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht. Am günstigsten ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, bei der die verschiedenen Bereiche wahlweise hinzugefügt werden können. Bei einer Rechtsschutzversicherung sollte man nicht nur auf die Höhe der Prämien, sondern auch auf die Konditionen achten. Niedrige Prämien werden oft indirekt mit hohen Selbstbeteiligungskosten und langen Vertragslaufzeiten finanziert. Am günstigsten sind Rechtsschutzversicherungen mit kurzer Laufzeit von maximal einem Jahr und ohne Selbstbeteiligung.
Die gesetzliche Erbfolge regelt, wie das Vermögen eines Verstorbenen verteilt werden soll, wenn er kein Testament verfasst hat. Sind mehrere Personen erbberechtigt, regelt die gesetzliche Erbfolge auch wie hoch der Anteil des Einzelnen am Erbe ist. Wenn es ein Testament gibt, regelt die gesetzliche Erbfolge lediglich die Höhe des Pflichterbes. Die Verwandten des Erblassers sind die gesetzlichen Erben. Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern, Neffen, Onkel usw.) gehören zu diesem Personenkreis und sie werden in die Erbenordnung eingeteilt. In der ersten Erbordnung stehen alle Abkömmlinge (Kinder und Enkel) des Erblassers. Auch uneheliche oder adoptierte Abkömmlinge sind darin enthalten. In der zweiten Erbordnung finden sich die Eltern und deren Abkömmlinge. (Mutter, Vater, Geschwister, Neffen, Nichten usw.) werden hier aufgeführt. In der dritten und vierten Reihe stehen die Großeltern und Urgroßeltern und deren Abkömmlinge (Tante, Onkel, Großneffe).
Sind Erben aus der ersten gesetzlichen Erbfolge enthalten, so sind Verwandte der 2. Erbfolge nicht berufen. Diese Regel setzt sich durch alle Erbordnungen fort. Bei der Abstammung gibt es einige Besonderheiten, denn Erbberechtigte, die zu Zeitpunkt des Erbfalles noch nicht geboren, aber bereits gezeugt sind, sind ebenfalls erbberechtigt. Sie werden durch den Leibesfruchtpfleger gesetzlich vertreten. Das Erbe wird unter den Erbberechtigten aufgeteilt. Ehegatten beerben sich gegenseitig jeweils zur Hälfte, wenn eine Gütergemeinschaft vorgelegen hat und die zweite Hälfte des Erbes geht an die anderen Erbberechtigten. Bei einer Gütertrennung definiert sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten über die Anzahl der miterbberechtigten Kinder. Wenn eine Zugewinngemeinschaft bestand, erfolgt ein Ausgleich des Zugewinns, was in der Regel bedeutet, dass der Erbteil des Ehegatten um ein Viertel erhöht wird. Diese Fakten und viele weitere Informationen können Sie im Portal Erbrecht-heute.de ebenfalls nachlesen.
Wenn es die ersten Probleme mit der Mietwohnung aufkommen, sollte man sich vor dem ersten Schritt umfassend informieren, damit alle Fristen eingehalten werden können. Der Mieterschutz soll den Mieter vor nicht angemessenen Forderungen des Vermieters schützen und es gibt mehrere gemeinnützige Vereine, die sich um den Schutz von Mietern bemühen. Der Mieterschutzbund ist sicherlich eine der bekanntesten Institutionen, aber auch andere Vereine beraten ihre Mitglieder umfassend bei allen mietrechtlichen Problemen.
Interessenverbände, wie der DMB (Deutscher Mieterschutzbund) helfen Mietern dabei, Streitfälle mit dem Vermieter außergerichtlich zu klären und sie erklären ihren Mitgliedern die rechtliche Situation umfassend.
Mit viel Erfahrung und Fachwissen können die Berater in jedem konkreten Streifall die bestmögliche Verfahrensweise darlegen und sie klären den Mieter auch über seine Rechte und Pflichten auf. Betriebskostenabrechnungen können geprüft, Verträge auf unwirksame Klauseln untersucht werden und auch im Fall einer notwendigen Reparatur kann ein Mieterschutz-Verein seine Mitglieder beraten, wenn es um die Bezahlung der Rechnung geht. Streitigkeiten bei Modernisierungen und anschließende Mieterhöhungen sind ebenfalls ein wichtiger Punkt, über den man sich als betroffener Mieter umfassend informieren sollte und man kann sich auch vorab informieren, ob bestimmte Verwaltungskosten in den Betriebskosten enthalten sein dürfen oder nicht. Der Mieterschutz sieht vor, dass der Mietzins bei Sach- oder Rechtsmängeln gemindert werden kann und auch bei diesem Problem gibt es genaue Regeln und Vorschriften, die die Höhe der Mietminderung festschreiben. Ab wann der Mietzins gemindert werden kann, ist ebenfalls genau im Mieterschutzrecht festgehalten. Als Mieter hat man also viele Rechte, die man durchsetzen kann und mit der richtigen Beratung kann man alle Möglichkeiten fristgerecht nutzen.
Nach dem Unterzeichnen eines Mietvertrags verliert der Vermieter nicht alle Rechte an seiner Wohnung, jedoch sind klare Grenzen vorhanden, die eingehalten werden müssen. So darf der Vermieter die Wohnung zwar betreten, doch das darf nur mit Voranmeldung geschehen.
Nur in Ausnahmefällen kann ein Vermieter seine vermietete Wohnung auch ohne Voranmeldung betreten, nämlich wenn eine akute Gefahr für seinen Eigentum besteht. Das ist beispielsweise bei Bränden oder einem Wasserrohrbruch der Fall. In allen anderen Fällen kann der Vermieter die Wohnung betreten, wenn er sich zwei Tage vorher persönlich oder schriftlich beim Mieter angekündigt hat. Dann kann er die Wohnung auf Mängel überprüfen, neu vermessen oder mit Kaufinteressenten die Wohnung besichtigen. Dabei kann der Mieter verlangen, dass Vermieter und Begleitpersonen Überschuhe anziehen oder die Straßenschuhe ausziehen, wenn er selbst üblicherweise Hausschuhe trägt.
Der Vermieter hat zwar keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel, jedoch muss der Mieter, wenn er mehrere Tage abwesend ist, eine Vertrauensperson bestimmen, die einen Schlüssel besitzt. Diese Person muss dem Vermieter auch genannt werden, da der Mieter sonst die Schäden übernehmen muss, die entstehen können, wenn akute Gefahr droht und der Vermieter sich anderweitig Zugang verschaffen muss. Des Weiteren hat der Vermieter auch das Recht ein Mietverhältnis zu beenden, wenn er Eigenbedarf anmelden kann. Wird die Wohnung für nahe Verwandte oder den Vermieter selbst gebraucht, so kann er das Mietverhältnis fristgerecht beenden. Auch das Recht auf Mieterhöhung kann der Vermieter in Anspruch nehmen. Dabei ist die Erhöhung natürlich an bestimmte Regelungen gebunden und darf nicht frei gewählt werden.
Möchte mal als Mieter einen Mietvertrag enden lassen, so geht das über eine ordentliche Kündigung. Dabei müssen nur die gesetzlichen Fristen eingehalten werden, die in der Regel drei Monate dauern und unabhängig von der Mietdauer sind. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sie wird erst wirksam, wenn sie der Gegenpartei vorliegt. Da das Schreiben verschiedene Angaben wie die Wohnungsnummer, die Kündigungsfrist und eine Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung enthalten muss, sind Vorlagen eine gute Möglichkeit.
Diese Kündigungsmusterbriefe für Wohnungen findet man auf verschiedenen Internetseiten und auch Portale bieten sie zum Download an. Nicht alle Angebote sind kostenfrei und man sollte erst genau lesen und dann auf den Button zum Download drücken, damit keine ungewollten Kosten entstehen. Kostenlose Downloads bergen auch immer eine gewisse Gefahr, denn hier können Viren enthalten sein und man sollte seinen Rechner ausreichend gegen diese Angriffe von außen schützen. Alternativ findet man mit den großen Suchmaschinen auch kostenlose Vorlagen, die sich einfach kopieren und dann verwenden lassen. Hierbei sollte man allerdings darauf achten, dass eventuelle Platzhalter korrekt ausgefüllt werden und damit eine rechtlich wirksame Kündigung aufgesetzt wird. Oft stehen im Text Nullen oder Bindestriche anstelle der korrekten Datums- oder Zeitangaben und diese müssen natürlich korrigiert werden.
Im Gegensatz zum Vermieter kann der Mieter ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen und muss den Vermieter nicht informieren, warum er das Mietverhältnis beenden möchte. Mit einer handschriftlichen Unterschrift bestätigt man sein Kündigungsschreiben und kann es dem Vermieter per Einschreiben mit der Post zukommen lassen.
Die Mietwohnung als Zuhause ist ein fester Bezugspunkt im Leben jedes Mieters und natürlich sollte man auch die gesetzlichen Kündigungsfristen dazu kennen. Wenn kein zeitlich begrenzter Mietvertrag abgeschlossen wurde, geht der Gesetzgeber von einer unbestimmten Vertragsdauer aus. Bis Juni 2005 galten gestaffelte Kündigungsfristen für die Seite des Mieters, doch inzwischen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, egal wie lange das Mietverhältnis bestand. Nur wenn vor dieser Änderung individuelle Regelungen getroffen wurden, sind diese noch gültig.
Der Vermieter muss längere Kündigungsfristen in Kauf nehmen, denn hier bestehen weiterhin gestaffelte Fristen. Für Mietverträge, die bis zu fünf Jahre dauern, gelten drei Monate als Kündigungsfrist. Bei Verträgen, die zwischen fünf und acht Jahren laufen, verdoppelt sich diese Frist auf 6 Monate und ab einer Mietdauer von 8 Jahren muss der Vermieter eine Frist von neun Monaten gewähren. Haben Mieter und Vermieter gesonderte, längere Fristen festgesetzt, so gelten diese Vereinbarungen nur für den Vermieter. Wurden kürzere Fristen festgelegt, so kann nur der Mieter davon Gebrauch machen. Bei Werkswohnungen gelten andere Regeln, denn hier kann nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Wohnung mit deutlich kürzeren Fristen gekündigt werden, wenn sie für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen muss.
Wenn Mieter und Vermieter sich wegen der Kündigungsfristen nicht einigen können, bleibt nur der Weg zum Anwalt und da damit hohe Kosten verbunden sind, sollten beide Parteien versuchen sich gütlich zu einigen, vor allem weil die gesetzlichen Vorschriften fast alle Eventualitäten regeln und es in den meisten Fällen keinen echten Klärungsbedarf gibt.