Wer hat zu Hause schon so viel Platz im Bücherregal, dass ein dicker Wälzer wie das Bundesgesetzbuch noch hinein passt, auf dass er sofort die Arbeitsschutzgesetze einsehen kann, nachdem ihn der Chef dabei erwischt hat, wie er klammheimlich während der Arbeitszeit am Computer seiner neuen Leidenschaft, dem Sportwetten, nachgeht? Der Otto-Normal-Bürger wohl kaum. Bleibt vielleicht noch der Anwalt als Alternative? Nein, eher nicht – denn bei ihm ist verständlicherweise jede Antwort auf eine noch so kleine Frage kostenpflichtig. Also ist das Internet die letzte Hoffnung – und zwar eine, die sich erfüllt. Denn unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesministerium der Justiz in einem gemeinsam mit der juris GmbH betriebenen Projekt den Bundesbürgern nahezu das gesamte Bundesrecht bereit – und dies kostenlos.
Zwar sind die auf diesem Wege abrufbaren Gesetzestexte nicht in ihrer amtlichen Version vorhanden (diese findet man nämlich nur im Bundesgesetzblatt), dafür aber in der geltenden Fassung, welche absolut verlässlich und somit ausreichend ist. Über die Aktualität jener online präsentierten Gesetzestexte wacht die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz – sie listet unter dem Menüpunkt „Aktualitätendienst“ alle Änderungen und sorgt somit für die fortlaufende Konsolidierung der Gesetze. Wer also eine Info zu einem der Arbeitsschutzgesetze benötigt, wird hier sicherlich fündig. Dabei lässt sich die Suche auf zweierlei Art durchführen. Zum einen sind alle Gesetze ihrer Bezeichnung entsprechend in alphabetischer beziehungsweise numerischer Reihenfolge aufgeführt – dafür jedoch muss man die Gesetzes-Titel mit allen ihren amtlichen Kürzeln schon sehr genau kennen. Zum anderen ist aber auch die Stichwortsuche möglich – durch Eingabe eines Begriffes aus dem Text oder Titel des Gesetzes. Sind indessen noch mehr Infos gewünscht, so weist die Website auf das jeweils zuständige Bundesministerium hin und stellt unter einem Link auch die dazu gehörige Internet-Adresse zur Verfügung.