Ablauf einer Scheidung: Vom Anwalt zum Urteil
Nicht alle Personen, die den Bund der Ehe eingehen, bleiben auch wirklich für ihr ganzes restliches Leben zusammen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. So zeigt die Erfahrung, dass in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile jede zweite Ehe wieder geschieden wird.
Doch nur selten laufen Scheidungen glimpflich ab. Ein Rosenkrieg, in welchem um Hab und Gut gestritten wird, ist häufig die Folge. Schlimm wird die Scheidung aber meist erst, wenn die Kinder mit hineingezogen werden. Um großen Ärger zu vermeiden, eventuelle Unterhaltsansprüche und die Besitzverhältnisse von Sach- und Vermögenswerten zu regeln, sollten die betroffenen Ehepartner daher einen Scheidungsanwalt aufsuchen. Fachanwälte, die auf das Thema Scheidung spezialisiert sind, gibt es in jeder großen Stadt. So lässt sich online beispielsweise auch ein Scheidungsanwalt für Stuttgart finden.
Das Trennungsjahr einhalten
Beschließt ein Ehepaar, von nun an getrennte Wege zu gehen, so muss es zunächst die Scheidung einreichen. Dies geschieht vor dem Familiengericht und kann auch vom Anwalt der Parteien übernommen werden. Sobald die Scheidung eingereicht wird, muss das Paar über einen Zeitraum von einem Jahr in Trennung leben. Dazu zählt auch die räumliche Trennung. Wird die Scheidung aus Streitgründen in Betracht gezogen, ist es eventuell auch wichtig, vor Gericht über Umgangsregelungen zu verhandeln. Wenn Kinder von der Scheidung betroffen sind, sollte weiterhin gewährleistet sein, dass sie weder auf ihren Vater noch auf ihre Mutter verzichten müssen. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann dann der Scheidungstermin anberaumt werden. Ein Richter wird die Ehe der Partner scheiden und dies schriftlich in einem Urteil festhalten.
Sonderregelungen in Ausnahmefällen
Findet die Trennung statt, weil der eine Partner gegenüber dem anderen gewalttätig geworden ist, oder hat er ihn anderweitig geschädigt, so muss das Trennungsjahr nicht zwingend eingehalten werden. Auch in diesem Fall kann ein Anwalt für Scheidungsrecht die betroffene Scheidungspartei eingehend beraten.
Beispielsweise finden betroffene Paare nicht nur den richtigen Anwalt, der die Bedürfnisse der Ehepartner zu aller Zufriedenheit regeln kann und welcher die Interessen vor Gericht vertritt, hier werden auch Informationen zum Ablauf einer Scheidung gegeben. So kann ein gewaltsam oder finanziell geschädigter Partner in Erfahrung bringen, ob eine Härtefallscheidung infrage kommt und ob gegebenenfalls Unterhaltsansprüche gegenüber dem ehemaligen Partner bestehen. Gerade wenn die Ehescheidung nicht friedlich vonstattengeht, kann sich der sogenannte Rosenkrieg über viele Jahre hinziehen. Ohne einen kompetenten Rechtsbeistand kommen die ehemaligen Eheleute dann oftmals nicht weiter.
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