Der Bereich Familienrecht befasst sich mit allen juristischen Angelegenheiten, die unmittelbar mit dem Leben einzelner Personen sowie ihrer Beziehungen untereinander zu tun haben. Einen Großteil des Familienrechtes befasst sich somit mit Sachverhalten des Familienstandes, beispielsweise Rechtsstreitigkeiten über eine geschlossene Ehe bzw. deren Scheidung, ebenso wie Streitigkeiten um das Sorgerecht und den Verbleib von gemeinsamen Kindern sowie eventuelle Unterhaltszahlungen. Auch Sachverhalte zur Rente und die vertragliche Absicherung des eigenen Nachlasses in Gestalt eines Testaments oder Erbvertrags fallen in den Bereich des Familienrechts. Weitere Bereiche des Familienrechts sind die Bevormundung bzw. Bevollmächtigung anderer Personen, die Übernahme von Pflegschaften sowie andere Formen der gesetzlichen Vertretung.