Rechtliche Grundlagen zum Thema Testament
Ein Testament zu erstellen ist für viele Menschen angstbesetzt, denn sich gleichzeitig mit dem eigenen Tod beschäftigen zu müssen, das ist natürlich nicht schön. Trotzdem ist es sinnvoll, dieses Vorsorgedokument zu erstellen. Zudem sollte man es auch in vielen weiteren Lebenslagen noch einmal auf seine Aktualität hin überprüfen.
Gedanken zur Erstellung eines Testaments
Wer ein Testament erstellen möchte, sollte sich im Vorfeld zunächst einmal Gedanken machen was er wem vererben möchte. Da in Deutschland die Testierfreiheit dem Erblasser großen Ermessensspielraum lässt, ist dies im Vorfeld auf jeden Fall eine wichtige Aufgabe. Wenn man Kinder oder einen Ehepartner hat, muss man sich allerdings bewusst sein, dass dieser Freiheit mit dem Pflichtteil auch Grenzen gesetzt sind. Die engsten Verwandten haben das Recht auf einen Mindestanteil aus dem Vermögen des Erblassers. Weitere Informationen erhalten Sie zu diesem und weiteren Themen.
Des Weiteren muss man überlegen, ob man ein privatschriftliches Dokument oder eines beim Notar oder Fachanwalt erstellen lassen möchte. Viele Klauseln und Testamentsformen erlaubt das BGB und über diese kann man sich durchaus von einer Fachfrau oder einem Fachmann beraten lassen.
Rechtsgrundlagen beim handschriftlichen Testament
Das privat geschriebene Testament muss vom Erblasser handschriftlich geschrieben sein und zwar von A – Z. Das bedeutet, im Testament darf sich nicht eine maschinengeschriebene Zeile befinden. Zudem sollte es klar und deutlich enthalten, wie der letzte Wille umgesetzt werden soll. Dass es hierbei gut leserlich für das Nachlassgericht nachvollziehbar sein muss dürfte selbstverständlich sein.
Damit die Gerichte auch den wirklich letzten Willen vorliegen haben, prüfen sie das Datum. Mit Erstellung eines neuen Testaments, was durch ein jüngeres Datum gut ersichtlich ist, wird das alte automatisch ungültig. Allerdings kann man auch Erweiterungen dem Testament hinzufügen. Man muss nicht alle Seiten mit einer Unterschrift versehen, doch bei einem mehrseitigen Dokument macht dies durchaus Sinn. Auf jeden Fall muss das Testament, um rechtskräftig zu sein eine eigenhändige Unterschrift tragen, beim Ehegattentestament sind es zwei, welche durchaus auch zeitversetzt vom einen oder anderen Partner nachgetragen werden können. Auch für das Ehegattentestament gelten noch ganz besondere Vorschriften.
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