Urheberrecht im Internet: Die Problematik Bilder- und Fotoklau
Fotografien sind ein fester Bestandteil vieler Webseiten. Sie unterstreichen Textaussagen, lockern das optische Bild einer Seite auf und im Gehirn werden sie fest mit einem Thema verknüpft. Produkte in Onlineshops verkaufen sich mit einem guten Bild wesentlich besser und auch Anbieter auf virtuellen Marktplätzen zeigen per Foto, was sie anzubieten haben. Auch künstlerische Fotos werden online vorgestellt. Viele Fotografen stellen ihre Werke auf der eigenen Homepage zu Werbezwecken vor und finden sie dann auf anderen Seiten wieder. Das Bild wurde einfach geklaut und ohne Erlaubnis verwendet. Damit wurde das Urheberrecht verletzt und daraus entstehen Probleme, über die sich der Bilderdieb häufig nicht im Klaren ist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?
Grundsätzlich sind Lichtbilder und Lichtwerke geschützt, allerdings auf verschiedene Weise. Lichtbildwerke sind künstlerische Fotografien, die einer gewissen Schöpfungshöhe bedürfen. Sie sind dann urheberrechtlich geschützt. Auch Lichtbilder, die aufgrund technischer Leistungen entstanden sind, sind geschützt, denn dem Urheber stehen Leistungsschutzrechte zu. Im Alltag werden häufig Bilder einfach per Mausklick von einer fremden Seite kopiert, zwischengespeichert und dann auf der eigenen Seite eingepflegt. Der Bilderklau wird nicht als Straftat empfunden und immer mehr Kanzleien und Rechtsanwälte beschäftigen sich mit dieser Problematik.
Welche Rechte werden verletzt und welche Strafen gibt es?
Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sichert jeder Fotografie einen urheberrechtlichen Schutz zu. Nach § 72 des UrhG braucht es dazu keine weiteren Voraussetzungen. Damit ist das Verwenden fremder Bilder immer illegal, wenn keine Erlaubnis des Urhebers vorliegt. Der Bilderklau und Fotoklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt, denn Urheber können nicht nur verlangen, dass die unerlaubte Nutzung ihrer Werke unterbleibt, sondern sie können auch Schadenersatz verlangen. Mehrere tausend Euro können zusammenkommen und es muss eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. In der Regel fallen auch Anwalts- und eventuell Verfahrenskosten an, die zusätzlich übernommen werden müssen. Nutzt der Bilderdieb trotzdem noch einmal Werke des Urhebers, kann dafür ein empfindliches Ordnungsgeld fällig werden oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Onlineshops klauen Werbebilder
Immer wieder nutzen Online-Händler aufwendig erstellte Werbebilder in ihren Shops, ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Für den Fotografen ist das mehr als ein Ärgernis, denn ihm entgehen dadurch Aufträge und somit seine Lebensgrundlage. Häufig fehlt aber jegliches Unrechtsbewusstsein bei den Händlern und so reagieren viele Fotografen mit allen Mitteln und reizen ihre Möglichkeiten verständlicherweise komplett aus. Händler, die eigene Bilder nutzen, stellen oft fest, dass die Konkurrenz sich einfach bedient und auch das ist natürlich illegal. Produktbilder sind enorm wichtig für die Verkaufszahlen, doch gestohlene Werke können schnell den Umsatz mehrerer Monate kosten.
Der Ausweg für kleine Webseitenbetreiber
Wer sich sicher sein will, dass er Bilder verwendet, für die keine Lizenzen fällig werden, sollte sich nach kostenlosen Bilddatenbanken umsehen. Nach einer Registrierung lassen sich Fotos ambitionierter Hobbyfotografen zu jedem Thema nutzen, solange eine Quellenangabe erfolgt und der Name des Urhebers am Bild oder im Impressum genannt wird. Die Bedingungen, die eine kostenlose Nutzung erlauben, sollten in jedem Fall korrekt umgesetzt werden, denn viele Fotografen, die ihre Werke auf Datenbanken zur Verfügung stellen, kontrollieren die Einhaltung der Nutzungsbedingungen regelmäßig.
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