Pflegeimmobilien als Kapitalanlage
Auf der Suche nach sicheren und beständigen Kapitalanlagen stoßen Verbraucher immer wieder auf Immobilien. Das sogenannte Betongold erweist sich vor allem angesichts der nach wie vor anhaltenden Krise als überaus attraktiv. Wer für sein Alter vorsorgen möchte oder sein Kapital einfach gewinnbringend anlegen möchte, setzt folglich häufig auf Immobilien. Hierbei muss es sich aber keineswegs ums Eigenheim handeln, denn eine Investition in Immobilien ist in der Regel lohnenswert. Insbesondere Menschen, die das Vertrauen in Aktien, Fonds und ähnliche Anlagen verloren haben, wissen die Sicherheit von Immobilien zu schätzen.
Pflegeimmobilien als Absicherung fürs Alter
Pflegeimmobilien als Kapitalanlage sind in diesem Zusammenhang ein großes Thema. Viele Verbraucher investieren ihr Kapital in sogenannte Pflegeimmobilien, die sich im Zuge des demografischen Wandels als lukrative und zukunftsorientierte Anlage erweisen. Die Entwicklung der Gesellschaft sorgt für eine Zunahme der älteren Bevölkerung, wodurch Pflegeplätze immer gefragter werden. Das diesbezügliche Angebot ist allerdings mehr oder weniger knapp, weshalb immer häufiger von einem drohenden Pflegenotstand die Rede ist. Wer eine Pflegeimmobilie erwirbt, sichert sich selbst frühzeitig einen Pflegeplatz und sorgt so fürs Alter vor. Zudem sind Pflegeimmobilien als Kapitalanlage eine nachhaltige und lukrative Absicherung. Weiterhin handelt es sich hierbei um eine soziale Anlage, denn durch eine solche Investition kann man einen Beitrag gegen den drohenden Pflegenotstand leisten. Indem man die Organisation und Verwaltung einem erfahrenen Betreiber überlässt, weiß man die Pflegeimmobilie außerdem in guten Händen.
Vorteile einer Pflegeimmobilie
Die Vorteile einer Pflegeimmobilie als Kapitalanlage liegen somit auf der Hand. Die stationäre Pflege wird durch die demografische Entwicklung an Bedeutung gewinnen und ist somit konjunkturunabhängig. Darüber hinaus lässt sich eine sichere und langfristige Rendite mit einem solchen Objekt erwirtschaften. Die staatliche Absicherung der Mieteinnahmen ist durch § 72 SGB XI gegeben, denn hierin hat der deutsche Gesetzgeber festgelegt, dass die Kosten für einen Pflegeplatz vom Sozialversicherungsträger übernommen werden, sofern die finanziellen Mittel aus den Einkünften des Pflegebedürftigen hierfür nicht ausreichen. Von Gesetzes wegen ist somit ein minimales Einnahmeausfallrisiko bei Pflegeimmobilien gegeben.
Niemand weiß, ob und wann er eines Tages pflegebedürftig wird. Angesichts des drohenden Pflegenotstandes erweist sich eine Pflegeimmobilie als große Sicherheit, da man als Eigentümer in den Genuss des sogenannten Vorbelegungsrechts kommt und im Bedarfsfall einen Pflegeplatz zur Verfügung hat.
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