Um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird bereits seit vielen Jahren gerungen. Vor Kurzem hat die Europäische Union auf Drängen von Deutschland und Frankreich nun erstmals konkrete Pläne vorgestellt. Damit wäre Europa die erste Region, in der eine Besteuerung von Finanzmarkttransaktionen eingeführt wird. Über die genauen Details liegen derzeit noch keine Informationen vor. Hierzu muss die EU-Kommission nun entsprechende Vorschläge erarbeiten.
Bei der Finanztransaktionssteuer handelt es sich vom Prinzip her um eine sogenannte Kapitalertragssteuer. Dabei wird für Käufe und Verkäufe von Finanzprodukten ein bestimmter Prozentsatz als Steuer abgeführt. Die Idee einer solchen Steuer ist nicht neu. Bereits 1972 schlug der amerikanische Wirtschaftsprofessor James Tobin die Einführung einer Umsatzsteuer in Höhe von 0,5 bis 1 Prozent auf internationale Devisengeschäfte vor. Damit sollten Währungsschwankungen aufgrund von kurzfristigen Spekulationen eingedämmt werden.
Nun greifen Politiker dieses Konzept erneut auf, wobei die geplante Finanztransaktionssteuer nicht auf Devisengeschäfte beschränkt ist. Diese soll nun auch für Aktien, Anleihen, Finanz- und Rohstoffderivate angewendet wurde. Die Befürworter einer solchen Steuer gehen davon aus, dass ein Steuersatz zwischen 0,01 und 0,1 Prozent kurzfristige Spekulationsgeschäfte unattraktiv macht. Dazu würden eine Finanztransaktionssteuer dem Staat neue Milliardeneinnahmen bescheren. Experten rechnen bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent alleine für Deutschland mit Mehreinnahmen zwischen 17 und 35 Milliarden Euro jährlich. Weitere Informationen zur Finanztransaktionssteuer finden Sie hier.
Ziele der Finanztransaktionssteuer
Hauptziel der Finanztransaktionssteuer ist es, die Banken und Investmenthäuser an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. Gleichzeitig sollen spekulative Finanzgeschäfte, wie beispielsweise der Hochfrequenzhandel, gezielt eingedämmt werden. Viele Politiker sehen in solchen Spekulationsgeschäften einen der Hauptgründe für die Turbulenzen an den Finanzmärkten. Mit einer Eindämmung des Sekundenhandels sollen die Börsen nun stabilisiert und die geplante europaweite Bankenunion unterstützt werden.
Frankreich als Vorreiter
Frankreich führte im August 2012 als erstes Land in der Europäischen Union eine Finanztransaktionssteuer ein. Das eingeführte Modell orientiert sich an den Planungen, die auch innerhalb der EU diskutiert werden. Während die Europäische Union mit Steuersätzen von 0,1 Prozent auf Aktien- und 0,01 Prozent auf Derivatgeschäfte plant, geht Frankreich jedoch um einiges weiter. Unternehmen und Institutionen, die ihren Sitz in Frankreich haben, müssen auf Aktiengeschäfte 0,2 Prozent Steuern zahlen. Von der Steuer ausgenommen sind Unternehmen, deren Börsenwert unter einer Milliarde Euro liegt. Für den Hochfrequenzhandel wird ein Steuersatz von 0,01 Prozent erhoben.
Es gibt auch Kritik
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer findet jedoch nicht ausschließlich nur Zustimmung. Kritiker bemängeln beispielsweise, dass durch eine solche Steuer nicht nur Spekulanten bestraft werden. Auch Unternehmen, die sich über die Finanzmärkte gegen mögliche Währungsschwankungen absichern, würden dadurch belastet. Dazu wären auch Privatanleger, die Aktien kaufen, sowie Fonds, die zum Aufbau einer Altersvorsorge genutzt werden, von einer Finanztransaktionssteuer betroffen. Zudem befürchten viele Kritiker, dass Spekulanten auf andere Geschäftsmodelle ausweichen, um der Steuer zu umgehen. Statt Finanzgeschäfte über die Börse abzuwickeln, könnten diese dann nämlich direkt unter den jeweiligen Geschäftspartnern abgewickelt werden. Dies wiederum würde vor allem die Intransparenz der Märkte erhöhen.
Einigkeit besteht hingegen nur in dem Punkt, dass eine Finanztransaktionssteuer nur bei einer weltweiten Einführung Sinn macht. Bei einer nationalen Einführung würden Spekulanten einfach auf andere Börsen ausweichen.