Bei einer Existenzgründung muss in der Regel an sehr viel gedacht werden. Hierbei handelt es sich ebenso um Dinge, die für die Bank benötigt werden, wie auch Dinge, die der Existenzgründer für die Erfüllung der rechtlichen Grundlagen leisten und erledigen muss. Bei einer Bank muss der Unternehmer beispielsweise, je nach Art des Geschäftes, entweder nur ein Geschäftskonto eröffnen, um eine Trennung der geschäftlichen und privaten Ausgaben zu bekommen, oder es muss gar auch ein Darlehen beantragt werden, welches aber meist nur durch einen Wirtschaftsplan, der einen realistischen und positiven Eindruck hinterlässt, zugeteilt wird. Aus dem Wirtschaftsplan muss explizit hervorgehen, wie die Entwicklung der Umsätze und Ausgaben in den ersten drei Geschäftsjahren aller Voraussicht nach sein werden. Dieser Wirtschaftsplan, vielfach Businessplan genannt, kann später auch von anderen Instanzen angefordert werden, sodass er als äußerst wichtig zu betrachten ist.
Staatliche Hilfe bei der Existenzgründung
Auch der Staat bietet unter Umständen finanzielle Hilfe, wenn man sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig machen möchte. Diese Förderung kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, die Zuteilung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Anträge, wie auch die Bestimmungen, die dafür erfüllt werden müssen, können beim der zuständigen Arbeitsagentur nachgefragt werden. Hierbei können allerdings kleine Unterschiede in den Details auftauchen, da die Zuteilungsregeln von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Es lohnt sich somit, sich bereits im Vorfeld Zeit für das Vorhaben zu nehmen und sich hier ausführlich mit der Materie zu beschäftigen. Ebenfalls sehr lohnenswert und auch angeraten ist eventuell ein Besuch bei der Existenzgründung München. Auch hier können rechtliche Informationen zur Existenzgründung erfragt werden und der Vorteil bei einem solchen Besuch ist weiterhin, dass der angehende Unternehmer zusätzlich Tipps und Tricks auf den Weg bekommt, die in der Regel sehr hilfreich für ein langfristiges Geschäftsbestehen sein können.
Das Gewerbe ordnungsgemäß anmelden
Um auch die rechtlichen Grundlagen zu erfüllen, darf jedoch auf keinen Fall der Gang zum örtlichen Rathaus in Vergessenheit geraten, denn dort muss stets auch das Gewerbe angemeldet werden. Hier gibt es aber die Möglichkeit, dass dies nur wenige Tage bis Wochen im Vorfeld zur Existenzgründung erledigt wird. Und auch beim zuständigen Finanzamt sollte ein Anruf getätigt werden, damit der Unternehmer eine sogenannte Umsatzsteuernummer zugeteilt bekommt, die für die Berechnung der Umsatzsteuervoranmeldung explizit vonnöten ist. Bei diesem Anruf sollte dann gleich auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt werden, den diese ist mittlerweile sehr wichtig und sollte auf sämtlichen Rechnungen, die erstellt werden, notiert sein.