Im Rahmen des Denkmalschutzes sollen Kulturgüter dauerhaft erhalten werden. Die Gesetzgebungskompetenz für den Denkmalschutz unterliegt allerdings nicht dem Bund, sondern ist Ländersache. Sie ist ein Teil der Kulturhoheit und daher gibt es in Deutschland 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze, die zum Teil von unterschiedlichen Interpretationen ausgehen. Allein schon in der Namensgebung unterscheiden sich die Gesetze, denn in Hamburg regelt das Denkmalschutzgesetz, was erlaubt ist und in Bayern spricht man vom Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler.
Das erste und damit älteste Gesetz zum Denkmalschutz in Deutschland stammt aus Hessen, wo es 1902 vom Großherzogtum Hessen verabschiedet wurde. Seitdem hat sich viel verändert und neben Auflagen und neuen Gesetzen wurden auch etliche Förderprogramme in Leben gerufen, die Eigentümer von Kulturgütern finanziell entlasten sollen, wenn zusätzliche Maßnahmen anfallen. Als Besitzer einer denkmalgeschützten Immobile kann man daher gelassen den Gang zum Denkmalschutzamt wagen, denn Steuervergünstigungen gleichen viele teure Sanierungsmaßnahmen immerhin teilweise aus. Nicht zuletzt aus diesem Grund gewinnen Baudenkmäler immer mehr Bedeutung bei den Anlegern, denn der Wert eines sanierten Altbaus, der unter Denkmalschutz steht, ist eine gute Anlage für die Zukunft.
Denkmalschutz in der Praxis
Wer ein altes Gebäude kaufen oder renovieren möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass das zuständige Denkmalamt Auflagen machen könnte, die Probleme mit sich bringen. Da der Denkmalschutz von den einzelnen Ländern geregelt wird, können Maßnahmen, die im Saarland problemlos genehmigt werden in Bayern völlig unmöglich werden. Daher ist der Besuch bei der zuständigen Behörde unumgänglich und muss unbedingt schon vor dem Kauf oder Sanierungsbeginn erfolgen. Denkmalimmobilien Köln und geschützte Gebäude in Nürnberg haben nicht viel gemeinsam, wenn es um Auflagen und Veränderungen an einer konkreten Immobilie geht. So wie Rimini Mietwagen je nach Anbieter unterschiedlichen Regelungen unterliegen, muss auch beim Denkmalschutz die jeweils zuständige Behörde entscheiden was erlaubt ist und was nicht. In einem persönlichen Gespräch lässt sich klären, ob verschärfte Auflagen für ein denkmalgeschütztes Gebäude vorliegen oder lediglich die Fassaden erhalten bleiben müssen. Zusätzliche Nebenbauten dürfen in manchen Fällen abgerissen werden um Platz zu schaffen, doch auch diese Entscheidung trifft die zuständige Behörde. Arbeiten ohne die Zustimmung von staatlicher Seite können schnell Geldbußen nach sich ziehen und wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich frühzeitig und umfassend informieren.