Pflichtteil, Erbfolge, Erblasser, Erbschaftssteuer – Anwälte für Erbrecht beraten umfassend
Erbschaftsangelegenheiten führen nicht selten zu Familienstreitigkeiten und enden oftmals sogar vor Gericht. Wer sich jedoch schon zu Lebzeiten Gedanken um sein Vermächtnis macht, der erspart seiner Familie nicht nur viel Ärger, sondern stets auch unnötige Kosten.
In Deutschland hinterlässt ein Erblasser durchschnittlich 300.000 Euro und der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblassers ein. Jeder Erblasser hat die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten ein Testament oder Erbvertrag zu verfassen, indem er bestimmt, unter welchen Bedingungen das Vermögen nach dem Tod übertragen wird. Hierbei sollte allerdings bedacht werden, dass das deutsche Erbrecht strengen Formvorschriften unterliegt und dass bei manchen Wünschen des Erblassers die Wirksamkeitsvoraussetzung fehlt. Dies wiederum hat zur Folge, dass viele der Testamente unwirksam sind. Um dem vorzubeugen, ist es immer ratsam, einen Fachanwalt für Erbrecht, beispielsweise den Fachanwalt für Erbrecht, zurate zu ziehen.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge ist im deutschen Recht geregelt, sofern keine gewillkürte Erbfolge vorliegt. Hier gibt es eine ganz klare Regelung der Erbfolge. Grundsätzlich erben der Ehegatte oder der Lebenspartner des Erblassers und dessen Nachkommen. Der Jurist spricht hier von Erben erster Ordnung. Erben zweiter Ordnung hingegen betreffen dessen Eltern und deren Kinder.
Anhand eines Beispiels lässt sich erkennen, wie wichtig ein Testament ist und dass die gesetzliche Regelung oftmals undurchsichtig ist:
- Ein Ehepaar verunglückt auf einer Schiffsreise und hinterlässt zwei gemeinsame Kinder. Der Vater hinterlässt zudem ein Kind aus erster Ehe. Da Stiefkinder mit dem jeweiligen Stiefelternteil nicht verwandt sind, haben diese auch kein Anspruch auf das gesetzliche Erbrecht und somit auch kein Pflichtanteilsrecht. Hier wäre festzustellen, wessen Tod zuerst eingetreten ist.
Pflichtteil und Erbschaftssteuer
Viele Familien sind durch Scheidung oder Unstimmigkeiten völlig zerstritten und haben keinen Kontakt mehr zueinander. Bei dem Tod eines nahen Angehörigen kommen sich die Zerstrittenen zwangsläufig wieder näher, da der Verstorbene eventuell ein Vermögen hinterlassen hat. Jeder der Angehörigen hofft nun auf ein großzügiges Erbe, da man als enger Verwandter einzustufen ist.
Doch nicht jeder der Erbberechtigten bekommt das, was er sich erhofft hat. Falls der Erblasser durch sein Testament einen Angehörigen von der Erbfolge ausschließt, so hat dieser nun ausschließlich Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Voraussetzung für ein Entstehen des Pflichtteilsrechts ist jedoch, dass der Erblasser in seinem Testament anordnet, dass eine andere Person als Erbe benannt wird.
Nach dem Erben und vor der Auszahlung des Vermögens kommt dann zunächst die Erbschaftssteuer. Sollte das Erbe finanziell umfangreich ausgefallen sein, so wird sich schon bald das Finanzamt melden, denn jeder Erbe, Pflichtteilsberechtigte oder Begünstigte unterliegt der Steuerpflicht. Auch hier gelten die Bestimmungen der Erbschaftssteuer und der des Schenkungssteuergesetzes. Mit dem Todesfall entsteht dem Finanzamt gegenüber eine Steuerschuld. Ob das kleine Haus der Oma oder das Aktienpaket von den Eltern: Um das Zahlen der Erbschaftssteuer kommt niemand herum.
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