Besteht die Garantie für Drucker unabhängig von der verwendeten Tinte?
Wer seinen Tintenstrahldrucker mit neuer Tinte nachfüllt, der macht sich in der Regel auch Gedanken darüber, ob seine Garantieansprüche im Zuge dessen verfallen könnten. Viele gehen sogar davon aus, dass keine Garantie mehr bestünde, wenn der Drucker mit einer anderen Tinte nachgefüllt wird. Hierbei handelt es sich jedoch um einen weitverbreiteten Irrtum. So bleibt die Garantie für Drucker durchaus bestehen, unabhängig, welche Tinte verwendet wird. In diesem Fall ist die Rechtslage eindeutig.
Dass sich dieser Irrtum so weit verbreiten konnte, liegt oftmals an den Auskünften, die Kunden in den Fachgeschäften auf entsprechende Fragen erhielten. So kam es in der Vergangenheit häufig vor, dass sich die Verkäufer mit der geltenden Gesetzeslage nicht auskannten und dem Kunden mitteilten, dass er keine Garantie für seinen Drucker in Anspruch nehmen könne, wenn er eine nicht originale Tinte nachfüllt. Dies ist eindeutig nicht der Fall!
Wer trotz allem sichergehen möchte, der kann einen Blick auf die Verpackung des Verbrauchsmaterials werfen. Einige Hersteller weisen hier explizit aus, dass sich die Verwendung fremd hergestellter Tinte nicht auf die Garantieansprüche auswirkt. Doch auch dann, wenn der Hersteller keine derartig deutliche Klausel abgedruckt hat, bleibt die Gesetzeslage klar und der Garantieanspruch auf den Drucker auf jeden Fall erhalten. Es spielt keine Rolle, ob der Tintenstrahldrucker mit originaler oder fremd hergestellter Tinte nachgefüllt wird.
Diese Ausnahmefälle gibt es zu beachten
Einige Ausnahmen hat sich der Gesetzgeber jedoch trotzdem vorbehalten. Kann der Druckerhersteller zum Beispiel nachweisen, dass der Schaden am Gerät durch ein fremdes Material, etwa durch eine fremde Tintenpatrone, verursacht wurde, so gestaltet sich die Rechtslage nicht mehr so eindeutig. Erfahrungsgemäß ist solch eine Nachweispflicht für den Hersteller jedoch schwer umzusetzen, sodass aus Kulanzgründen und der Umständlichkeit des Nachweises bei der Reparatur des Geräts darüber hinweg gesehen wird.
Tintenpatronen für die Drucker der Serie Brother DCP beispielsweise, erhalten in jedem Fall den Garantieanspruch des Nutzers. Kommt es hier zu einem Schaden am Drucker, so muss der Hersteller explizit nachweisen, dass die fremde Tintenpatrone maßgeblich dafür verantwortlich ist.
Wissen sollte der Kunde allerdings, dass seine Garantie erlischt, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Geht der Kunde beim Nachfüllen der Tintenpatronen nachweislich falsch vor, so kann der Hersteller die Garantie entziehen. Hierbei ist es auch zweitrangig, ob der Schaden beim Einsatz eines originalen oder eines fremden Produkts verursacht wurde.
Die Hinweise, die zum Nachfüllen des Tintenstrahldruckers auf der Verpackung ausgewiesen sind, sollten daher stets beachtet werden, um den Garantieanspruch hier nicht eigenständig zu verwirken.
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