Welche Auswirkungen hat die neue Punktereform auf die Kfz-Haftpflicht?
Für deutsche Autofahrer hat sich zum 1. Mai 2014 einiges verändert. So trat zu diesem Zeitpunkt die neue Punktereform in Kraft, die zukünftig wohl für so einige Ärgernisse sorgen wird. Die Fahrerlaubnis wird nun nämlich schon bei deutlich weniger Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg entzogen.
Doch so schlimm, wie es zunächst aussieht, ist es eigentlich gar nicht, denn im Gegenzug hat sich auch bei der Vergabe der Punkte für Verkehrsdelikte einiges geändert. Die Punktereform hat demnach nicht nur Auswirkungen auf die Bestrafung des Verkehrsteilnehmers, wenn er eine verkehrsrechtliche Straftat begeht, etwa einen Verkehrsunfall verursacht oder mit Alkohol am Steuer unterwegs ist, auch in der KFZ-Haftpflicht werden sich dadurch Änderungen ergeben.
Tipp: Um schnell und individuell herauszufinden, ob hier nicht auch ein Wechsel der Versicherung in Betracht gezogen werden sollte.
Die Reform der Punkteregelung in Flensburg zeigte zunächst positive Auswirkungen für so manch einen Verkehrsteilnehmer. Da nicht nur neue Regelungen bezüglich der Punktevergabe getroffen wurden, sondern auch bereits gesammelte Punkte ersatzlos gestrichen wurden, können sich viele Autofahrer nun wieder als straffrei bezeichnen. Bei anderen Autofahrern hingegen entfielen die gesammelten Punkte nicht komplett, der Punktestand wurde jedoch verringert. Für alle Verkehrsteilnehmer ändert sich nun jedoch, dass die Fahrerlaubnis zukünftig schneller eingezogen wird. Und zwar schon dann, wenn acht Punkte erreicht wurden. Dafür gibt es für bestimmte Vergehen allerdings deutlich weniger Punkte als bisher. Handelt es sich um eine Wiederholung einer Straftat, sprich, ein Verkehrsteilnehmer wird mehrfach straffällig, so wird er seit dem 1. Mai 2014 härter bestraft werden.
Die Verkehrssünderkartei in Bezug auf die KFZ-Haftpflicht
Bei diesen ganzen Änderungen fragen sich viele Autofahrer natürlich zu Recht, ob sie bei ihrer KFZ-Haftpflicht auf etwaige Änderungen achten müssen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich die zu zahlenden Versicherungsbeiträge nicht aufgrund der Punktereform verändern werden. Auch die Einstufung in die Schadensfreiheitsklassen wird von den Versicherungsgesellschaften nach der Änderung der Verkehrssünderkartei nicht anders vorgenommen werden. Es hat sich jedoch geändert, dass Vergehen, die vormals nur von den KFZ-Haftpflichtversicherungen selbst bestraft wurden, jetzt auch mit Punkten geahndet werden können. Ein klassisches Beispiel für einen derartigen Fall ist die Bereifung des Fahrzeugs. Früher konnte bei einer falschen Bereifung nur die Haftpflicht den Eintritt verweigern. Jetzt erhält der Verkehrsteilnehmer unter anderem Punkte in Flensburg. Fährt der Autofahrer sein Fahrzeug beispielsweise im Winter nicht mit den geeigneten Winterreifen, dann droht ihm nicht nur ein Punkt in der Verkehrssünderkartei, es kann ihm weiterhin passieren, dass die Versicherung die Anerkennung des Schadens teilweise oder vollständig verweigert.
Kfz-Haftpflichtversicherungen orientieren sich jedoch auch nach der Regeländerung nicht am vorhandenen Punktsystem. Für die Versicherungsgesellschaft ist bei der Tarifvergabe einzig und allein interessant, ob der Versicherungsnehmer überhaupt mit Punkten in der Kartei vorbelastet ist.
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