Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Großkanzleien wie Waldorf Frommer aus München sind in der Vergangenheit durch die Versendung von Abmahnschreiben in den Ruf geraten, mit möglichst wenig Aufwand viel Geld verdienen zu wollen. Juristisch nicht vorgebildete Privatpersonen, die sich im Internet an Tauschgeschäften innerhalb einer sogenannten Filesharing-Börse betätigt hatten, erhielten einige Wochen später ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer. Sie wurden darin beschuldigt, den im Einzelnen namentlich benannten Mandanten der Rechtsanwälte durch Verletzung von Urheberrechten vorsätzlich Schaden zugefügt zu haben.
Weil grundsätzlich weder die Teilnahme an Filesharing-Börsen noch das Herunterladen von Dateien zu rein persönlichen Verwendungszwecken als strafbare Handlung bekannt ist, ist es verständlich, dass die Vorgehensweise der Rechtsanwälte bei den Betroffenen zunächst Verwirrung und Zorn auslöste. Tatsächlich stellt sich die rechtliche Lage so dar, dass nicht das Herunterladen einer urheberrechtlich geschützten Datei, die beispielsweise Musik oder einen Film enthält, rechtswidrig ist, sondern das gleichzeitig durch die Filesharing-Software verursachte Hochladen anderer, eigener Dateien. Zu den gesetzlich geschützten Bestandteilen des Urheberrechts gehört nämlich das Recht, ein geschütztes Werk Dritten anzubieten und weiterzugeben.
Erbschaftsangelegenheiten führen nicht selten zu Familienstreitigkeiten und enden oftmals sogar vor Gericht. Wer sich jedoch schon zu Lebzeiten Gedanken um sein Vermächtnis macht, der erspart seiner Familie nicht nur viel Ärger, sondern stets auch unnötige Kosten.
In Deutschland hinterlässt ein Erblasser durchschnittlich 300.000 Euro und der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblassers ein. Jeder Erblasser hat die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten ein Testament oder Erbvertrag zu verfassen, indem er bestimmt, unter welchen Bedingungen das Vermögen nach dem Tod übertragen wird. Hierbei sollte allerdings bedacht werden, dass das deutsche Erbrecht strengen Formvorschriften unterliegt und dass bei manchen Wünschen des Erblassers die Wirksamkeitsvoraussetzung fehlt. Dies wiederum hat zur Folge, dass viele der Testamente unwirksam sind. Um dem vorzubeugen, ist es immer ratsam, einen Fachanwalt für Erbrecht, beispielsweise den Fachanwalt für Erbrecht, zurate zu ziehen.
Wer seinen Tintenstrahldrucker mit neuer Tinte nachfüllt, der macht sich in der Regel auch Gedanken darüber, ob seine Garantieansprüche im Zuge dessen verfallen könnten. Viele gehen sogar davon aus, dass keine Garantie mehr bestünde, wenn der Drucker mit einer anderen Tinte nachgefüllt wird. Hierbei handelt es sich jedoch um einen weitverbreiteten Irrtum. So bleibt die Garantie für Drucker durchaus bestehen, unabhängig, welche Tinte verwendet wird. In diesem Fall ist die Rechtslage eindeutig.
Dass sich dieser Irrtum so weit verbreiten konnte, liegt oftmals an den Auskünften, die Kunden in den Fachgeschäften auf entsprechende Fragen erhielten. So kam es in der Vergangenheit häufig vor, dass sich die Verkäufer mit der geltenden Gesetzeslage nicht auskannten und dem Kunden mitteilten, dass er keine Garantie für seinen Drucker in Anspruch nehmen könne, wenn er eine nicht originale Tinte nachfüllt. Dies ist eindeutig nicht der Fall!
Wer trotz allem sichergehen möchte, der kann einen Blick auf die Verpackung des Verbrauchsmaterials werfen. Einige Hersteller weisen hier explizit aus, dass sich die Verwendung fremd hergestellter Tinte nicht auf die Garantieansprüche auswirkt. Doch auch dann, wenn der Hersteller keine derartig deutliche Klausel abgedruckt hat, bleibt die Gesetzeslage klar und der Garantieanspruch auf den Drucker auf jeden Fall erhalten. Es spielt keine Rolle, ob der Tintenstrahldrucker mit originaler oder fremd hergestellter Tinte nachgefüllt wird.
Familienstreitigkeiten führen nicht selten vor ein Gericht. Viele Menschen sehen sich außerstande, Probleme mit Verwandten auf privater Ebene zu klären und beauftragen daher einen Juristen mit der Klärung des Sachverhalts.
Darüber hinaus ist ein Besuch in der Anwaltskanzlei natürlich auch bei Ehescheidungen und Erbschaftsangelegenheiten unumgänglich, möchte man die persönlichen Rechte und eigenen Interessen adäquat vertreten wissen.
Hat der Mandant einen Fachanwalt aufgesucht, so darf er sich sicher sein, dass er es hier mit einem Anwalt zu tun hat, der familiäre Streitfälle kompetent bearbeiten wird. Gerichtliche Vertreter, die als Fachanwälte praktizieren, haben zuvor an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen und mussten eine theoretische Ausbildung durchlaufen, deren Bestehen mit schriftlichen Prüfungen zu belegen ist.
Der Titel des Fachanwalts für Familienrecht wird ausschließlich auf Antrag verliehen. Um diesen Titel letztendlich jedoch tragen zu dürfen, muss der Jurist einen Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Stunden absolviert und an 15 Prüfungen erfolgreich teilgenommen haben. Darüber hinaus muss eine mehrjährige Berufserfahrung belegt sein. Die Aus- und Weiterbildung selbst darf zudem nicht mehr als vier Jahre zurückliegen.
Wurde der Antrag vor diesem Zeitpunkt gestellt und hat der Jurist die entsprechende Fortbildungsmaßnahme ebenfalls zu diesem Zeitpunkt absolviert, so darf er den Titel nur dann noch tragen, wenn er einmal jährlich wenigstens an 10 Stunden seine beruflichen Kenntnisse mittels Lehrgang bestätigt hat. Des Weiteren muss der Anwalt vor der Antragstellung mindestens drei Jahre ununterbrochen zugelassen gewesen sein, und während diesen Zeitraums mindestens 120 Fälle des Familienrechts bearbeitet haben.
Rechtliche Aufklärung findet vielerorts kaum statt und dies hat folglich die Konsequenz, dass sich vor allem Laien sehr schwer tun, rechtliche Belange zu verstehen. Manchmal ist dies nicht weiter schlimm, doch sollten sich Probleme einstellen, so kann es sein, dass sofort ein Anwalt kontaktiert werden muss. Und dies verursacht natürlich hohe Kosten.
Für deutsche Autofahrer hat sich zum 1. Mai 2014 einiges verändert. So trat zu diesem Zeitpunkt die neue Punktereform in Kraft, die zukünftig wohl für so einige Ärgernisse sorgen wird. Die Fahrerlaubnis wird nun nämlich schon bei deutlich weniger Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg entzogen.
Doch so schlimm, wie es zunächst aussieht, ist es eigentlich gar nicht, denn im Gegenzug hat sich auch bei der Vergabe der Punkte für Verkehrsdelikte einiges geändert. Die Punktereform hat demnach nicht nur Auswirkungen auf die Bestrafung des Verkehrsteilnehmers, wenn er eine verkehrsrechtliche Straftat begeht, etwa einen Verkehrsunfall verursacht oder mit Alkohol am Steuer unterwegs ist, auch in der KFZ-Haftpflicht werden sich dadurch Änderungen ergeben.
Tipp: Um schnell und individuell herauszufinden, ob hier nicht auch ein Wechsel der Versicherung in Betracht gezogen werden sollte.
Die Reform der Punkteregelung in Flensburg zeigte zunächst positive Auswirkungen für so manch einen Verkehrsteilnehmer. Da nicht nur neue Regelungen bezüglich der Punktevergabe getroffen wurden, sondern auch bereits gesammelte Punkte ersatzlos gestrichen wurden, können sich viele Autofahrer nun wieder als straffrei bezeichnen. Bei anderen Autofahrern hingegen entfielen die gesammelten Punkte nicht komplett, der Punktestand wurde jedoch verringert. Für alle Verkehrsteilnehmer ändert sich nun jedoch, dass die Fahrerlaubnis zukünftig schneller eingezogen wird. Und zwar schon dann, wenn acht Punkte erreicht wurden. Dafür gibt es für bestimmte Vergehen allerdings deutlich weniger Punkte als bisher. Handelt es sich um eine Wiederholung einer Straftat, sprich, ein Verkehrsteilnehmer wird mehrfach straffällig, so wird er seit dem 1. Mai 2014 härter bestraft werden.
Eine Eventagentur übernimmt das Planen und Organisieren von Veranstaltungen. Damit sind verschiedene Risiken verbunden und die Agentur haftet grundsätzlich für jedes deliktische Fehlverhalten und auch schuldhafte, vertragliche Fehlleistungen können ihr angelastet werden. Da reicht es bereits, wenn der Dozent zu spät erscheint oder das Catering vom beauftragten Sub-Unternehmer nicht rechtzeitig geliefert und aufgebaut werden konnte und der Veranstalter und Gastgeber des Events kann die Agentur dafür verantwortlich machen und Schadenersatz fordern. Damit solch unvorhersehbare Ereignisse nicht die Existenz einer Eventagentur gefährden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Absicherung. Haftfreizeichnungsklauseln können einen Veranstalter von verschiedenen Risiken befreien, doch der Gesetzgeber lässt nicht jede Klausel zu und dann muss entschieden werden, ob eine Haftpflichtversicherung einen eventuellen Schaden decken soll.
Sie möchten beim ADAC kündigen und Mitglied bei einem anderen Automobilclub werden? Dann ergeht es Ihnen wie vielen anderen Mitgliedern, die durch inzwischen mannigfaltigen Skandale bei den Gelben Engeln inzwischen so sehr verunsichert sind, das sie sich nach Alternativen umsehen. Hier haben wir ein paar Möglichkeiten für Sie zusammengefasst.
Der größte Club
Der AvD, Automobilclub von Deutschland, ist nach dem ADAC der größte Club und kann etwa eine Million Mitglieder verzeichnen. Alle klassischen Leistungen eines Automobilclubs gehören hier mit zum Angebot. Pannenservice, Abschlepphilfe, Reiseservice, Versicherungsangebote und ein Mitgliedermagazin werden angeboten und es gibt auch eine Notrufzentrale, die 24 Stunden am Tag besetzt ist. Der AvD ist etwa 20.- Euro günstiger als die in Ungnade gefallenen Gelben Engel und junge Mitglieder bis 27 Jahre erhalten eine vergünstigte Mitgliedschaft.
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den unumstrittenen Grundversicherungen, die jeder Haushalt einfach haben sollte. Diese Versicherung ist im Prinzip nicht nur für Tierfreunde, Eltern oder Eigentümer von Immobilien, sondern für jeden Menschen unverzichtbar.
Wenn man selbst, oder die Kinder, einen Schaden verursachen, so kann dies im Falle einer Personenbeteiligung Dritter einen enormen Personen- oder Sachschaden auslösen. Je nachdem wie der Fall gelagert ist kann dies in die Millionen gehen.
Wenn man als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält sollte man diese sorgfältig lesen. Es ist wichtig dass man den Grund, der hierzu führte nachvollziehen kann. Beide Seiten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber haben die Möglichkeit die Kündigung im Arbeitsrecht auszusprechen. In jedem Fall muss diese schriftlich und fristgerecht erfolgen. Eine Beratung bei einem versicherten Arbeitsrechtsanwalt ist auf jeden Fall anzuraten, wenn man mit der Kündigung nicht einverstanden ist.